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Mitversicherung kommt

Bregenz - Die soziale Absicherung pflegender Angehöriger wird weiter verbessert. Ab 1. Juli soll die beitragsfreie Mitversicherung möglich sein.

„Damit kann nach der Umsetzung der kostenlosen freiwilligen Pensionsversicherung ab Stufe 3 ein weiterer wichtiger Schritt gesetzt werden”, so Landesrätin Dr. Greti Schmid. Diese Möglichkeit kommt vor allem Frauen zugute, die den Großteil der Pflegearbeit leisten.

Große Unterstützung

Dank vieler pflegender Angehöriger ist es mit Unterstützung der ambulanten Dienste möglich, mehr als 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause im gewohnten Umfeld zu betreuen. Die im Regierungsübereinkommen verankerte Schaffung einer beitragsfreien Krankenversicherung bedeutet laut Schmid eine wesentliche Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Sie ist überzeugt, dass diese Maßnahme auch einen Beitrag zur Entlastung der stark frequentierten Pflegeheime leisten kann. Für die beitragsfreie Mitversicherung kommen Personen in Betracht, die sich, so der Gesetzestext, nicht erwerbsmäßig, aber unter erheblicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft der Pflege eines nahen Angehörigen widmen, der Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 hat. Erhebliche Belastung wiederum wird im Sinne von „zumindest der Hälfte der Vollarbeitszeit” definiert. Außerdem muss die Pflege vorwiegend im häuslichen Bereich erfolgen. Zeitweilige stationäre Krankenhausaufenthalte oder eine Kurzzeitpflege beeinflussen den Anspruch in keiner Weise.

Klare Definitionen

Als Angehörige gelten Ehegatten und Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in gerader Linie oder bis zum vierten Grad der Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind, zum Beispiel Cousin oder Cousine, ferner Wahl-, Stief- und Pflegekinder, Wahl-, Stief- und Pflegeeltern sowie eine mit dem Versicherten nicht verwandte Person, die seit mindestens zehn Monaten mit ihm in Hausgemeinschaft lebt und ihm seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führt, wenn ein im gemeinsamen Haushalt lebender arbeitsfähiger Ehepartner nicht vorhanden ist. Die beitragsfreie Mitversicherung soll künftig auch pflegenden Angehörigen von Selbstversicherten möglich sein.

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