Seit letztem Herbst vertritt Clemens Achammer die Klägerseite. Nun wird es zum Prozess kommen. In diesem sollen vornehmlich die Vorwürfe des Mobbings überprüft werden, die von Eltern und Schülern an den Rechtsanwalt aus Feldkirch herangetragen wurden.
Schadensersatz
Achammer erwartet ein positives Prozessergebnis. Ein solches bestünde für ihn in einer Schadensersatzzahlung, um künftigem Fehlverhalten von Lehrkräften und Schulleitungen entgegenzuwirken. Die gewünschte Höhe des Schadensersatzes lässt er jedoch offen. Dies obliege den Sachverständigen, betont er im VOL.AT-Gespräch.
Einvernahme der Kinder
“Im Zuge des Schadensersatzprozesses wegen Mobbings werden wir selbstverständlich sämtliche Zeugen anbieten. Das beinhaltet auch Kinder, weil wir beweispflichtig für die Vorwürfe sind”, erklärt der Jurist. Nachdem die Bildungsdirektion auf die Einvernahme der Kinder verzichtet hat, könnten diese nun vor Gericht aussagen.
Mangel an Kommunikation
Den beklagten Mangel an schriftlicher Kommunikation konnte Achammer im VOL.AT-Gespräch bestätigen. Bildungsdirektion und Schule hätten sich nur sehr eingeschränkt mit den Eltern ausgetauscht. Dies wurde von Landesschulinspektorin Karin Engstler – wie VOL.AT berichete – jedoch bestritten. Es habe keinen Mangel an Kommunikation gegeben. Nachdem die erste Beschwerde schriftlich eingegangen ist, sei eine Verpflichtung zur Prüfung vorhanden gewesen. Neue Vorwürfe wurden jedes Mal geprüft und die Ergebnisse stets schriftlich an die Eltern versendet, erläuterte sie im Gespräch mit VOL.AT.
Achammers Ansicht nach sei es deshalb eine richtige Entscheidung gewesen, rechtliche Schritte einzuleiten und die mediale Öffentlichkeit zu suchen. “Es scheint die einzige Möglichkeit zu sein, um Gehör zu finden”, konstatiert er abschließend.
Staatsanwaltschaft überprüft Vorwürfe
Die Anschuldigungen bezüglich angeblich unvollständiger Abrechnungen werden von den Strafbehörden hingegen gesondert geprüft. Nach Aussage Achammers werde die Staatsanwaltschaft prüfen, ob eine Klage erfolgt. Aus diesem Grund erklärt er: “Die Abrechnung wird im Mobbingverfahren nur eine untergeordnete Rolle spielen”.