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Mit Weihwasser Asche der Toten bespritzt

Angeklagte gibt zudem zu, dass sie vor Beerdigung aus Höchster Kirche Kerzen und einen Trauerflor gestohlen hat. Gutachten zur Frage ihrer Zurechnungsfähigkeit wird nun erstellt.

Von Seff Dünser (NEUE)

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Die unbescholtene Angeklagte räumte gestern vor Gericht ein, dass sie am 18. Dezember 2018 in der Höchster Pfarrkirche vor einer ­Beerdigung mit Weihwasser in der Urne die Asche einer ­Verstorbenen übermäßig bespritzt und durchnässt hat. Dazu wird ihr das Vergehen der ­Störung der Totenruhe angelas­tet.

Zudem wird ihr schwerer Diebstahl vorgeworfen. Die 45-Jährige gibt zu, dass sie damals in der Kirche einen Trauerflor, drei Opferkerzen und ein Kerzenglas gestohlen hat. Noch am Tag der Tat konnte sie von der Polizei zu den Straftaten in der Kirche einvernommen werden. Warum sie in der Kirche die Totenruhe gestört und die Diebstähle begangen hat, konnte die Angeklagte am Mittwoch in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch nicht erklären. Aber sie habe zu jener Zeit viel Alkohol getrunken, gab die 45-Jährige zu Protokoll. Richterin Nadine Heim hat gestern noch kein Urteil gesprochen, sondern die Verhandlung zur Einholung eines zusätzlichen Gutachtens zur Frage der Zurechnungsfähigkeit der Beschuldigten zur Tatzeit vertagt.

Termin beim Psychologen

Ein klinischer Psychologe hat bereits ein Gutachten aufgrund der Aktenlage erstellt und ist dabei zum Ergebnis gekommen, dass die Frau eingeschränkt zurechnungsfähig war. Nun soll der Sachverständige die Angeklagte persönlich untersuchen und dann eine weitere Expertise erstellen. Den ersten Termin beim Psychologen hatte die Beschuldigte nicht wahrgenommen. Sie habe ihre Post nicht geöffnet, sagte die Vorarlbergerin dazu. Jetzt erhält sie eine zweite Chance.

Sollte festgestellt werden, dass sie nicht zurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig war, könnte sie freigesprochen werden, sagte die Strafrichterin gestern zur Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat gleich drei Strafanträge gegen die Frau eingebracht. Der Arbeitslosen wird dabei auch Körperverletzung zur Last gelegt. Demnach soll sie einem Opfer einen unverschobenen Nasenbeinbruch und eine aufgeplatzte Wunde zwischen den Augen zugefügt haben. Ein weiteres geschlagenes Opfer soll eine Platzwunde über dem linken Auge erlitten haben.

Reisepass geklaut

Des Weiteren soll die ledige Frau Ladendiebstähle verübt und dabei unter anderem einen Sonnenschirmständer zum Kaufpreis von 6,99 Euro gestohlen haben. Schließlich wurde sie auch noch wegen Urkundenunterdrückung angeklagt: Sie soll den Reisepass eines Mannes geklaut haben.

(NEUE)

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