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Mistführer ließen sich im Prater beschenken: Verurteilt

Die sogenannte Pratertour war bei einigen Wiener Mistführern sehr beliebt. Dort konnten sich die Beamten der Magistratsabteilung (MA) 48 nämlich ein "Zubrot" verdienen - wenn auch auf rechtswidrige Weise:

Von einigen Lokalbesitzern erhielten sie regelmäßig finanzielle Zuwendungen, wenn sie nicht nur die vollen Mülltonnen entleerten, sondern auch die daneben abgestellten Müllsäcke oder mit Essensresten gefüllten Schachteln mitnahmen oder außertourlich ein zweites Mal den Betrieb ansteuerten, um den zusätzlichen Abfall aufzunehmen.

Drei “Müllmänner” wurden am Montag im Wiener Straflandesgericht wegen Geschenkannahme zu je sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Außerdem dürften sie ihre Jobs verlieren – die anhängigen Disziplinarverfahren wurden bis zum endgültigen Abschluss des Strafverfahrens, in dem sich Staatsanwältin Ursula Kropiunik vorerst Rechtsmittel vorbehielt, ruhend gestellt.

Neben Geld hatten sich die Angeklagten mit Gutscheinen beschenken lassen. Außerdem bekamen sie gratis ein Krügel Bier und etwas zum Essen serviert, wenn sie Durst oder Gusto auf eine Stelze verspürten. Für die Prater-Wirte zahlte es sich durchaus aus, die Mistführer zu “schmieren”: Sie ersparten sich die wesentlich kostspieligere Müllbeseitigungsgebühr, die zusätzlich angefallen wäre, wäre alles seinen rechtmäßigen Weg gegangen.

Über zehn Jahre lang blieb das Treiben untentdeckt, ehe im Vorjahr bei der MA 48 ein anonymes, mit “Ein ehrlicher Steuerzahler” unterzeichnetes Schreiben eintrudelte, in dem die Vorgänge eingehend beschrieben wurden. Die interne Revision beschattete daraufhin die verdächtigen Mistführer, und schließlich konnte einer beobachtet werden, wie er nach getaner Arbeit in einem bei Touristen und Einheimischen gleichermaßen äußerst beliebten Gastlokal zur Schank marschierte und “Host a Geld für mi? 40 Euro, bitte!” verlangte.

“Des hot si kleinweis’ aufbaut. Des hot si so ergeb’n. Mir hom halt a Klanigkeit kriegt. Und auf a Trankl hamma kummen kennan”, sagte nun einer der Angeklagten. Er habe “eh nur Kaffee oder Mineralwasser” konsumiert, betonte er, worauf sich seine beiden Kollegen ein Grinsen nicht verkneifen konnten.

Auf die Frage, wie viel Bargeld denn abgefallen wäre, meinte einer von ihnen: “Des is’ individuell g’wes’n. Je nachdem, wie si die Chefleit g’fühlt haben.”

Schließlich einigte man sich darauf, dass im Lauf der Jahre jeder der drei Täter mindestens 2.000 Euro lukriert hätte. Richterin Claudia Moravec-Loidolt machte deutlich, dass sie gefühlsmäßig von einer höheren Schadenssumme ausgegangen wäre, die sich jedoch nicht nachweisen ließ. “Mir hom jo net Buch g’fiahrt”, bemerkte einer der Angeklagten.

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