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Missbrauchsfall bei Freiburg - Zehn Jahre Haft für ersten Angeklagten

Ein weitere Verdächtiger ist in Vorarlberg festgenommen worden.
Ein weitere Verdächtiger ist in Vorarlberg festgenommen worden. ©APA
Im ersten Prozess um den jahrelangen Missbrauch eines Buben im Raum Freiburg ist ein 41 Jahre alter Deutscher zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht Freiburg am Donnerstag Sicherungsverwahrung und die Zahlung einer Geldstrafe von 12.500 Euro an.

Freiburg. Sicherungsverwahrung tritt nach Ende der Haftstrafe in Kraft und soll die Allgemeinheit vor als gefährlich eingestuften Tätern schützen. Der Mann hatte gestanden, den aus Staufen bei Freiburg stammenden Buben zweimal vergewaltigt zu haben.

Der Gelegenheitsarbeiter aus dem badischen Ortenaukreis habe sich unter anderem der Vergewaltigung in zwei Fällen und des schweren Kindesmissbrauchs schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin. Es ist das erste Urteil in dem Missbrauchsfall, der bundesweit Schlagzeilen machte. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölfeinhalb Jahre plus Sicherungsverwahrung gefordert. Weitere Prozesse folgen in den kommenden Monaten.

Von Mutter zum Missbrauch angeboten

Der heute neun Jahre alte Bub war den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre lang von mehreren Männern aus dem In- und Ausland vergewaltigt worden. Die 47 Jahre alte Mutter des Buben und ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte, beides Deutsche, hätten ihn hierfür im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen. Am Mittwoch hatte der Stiefvater des Buben das als Zeuge eingeräumt und dabei grausame Details genannt.

Der 41-Jährige, der nun verurteilt wurde, war der erste Verdächtige, der sich vor Gericht verantworten musste. In dem Fall gibt es insgesamt acht Verdächtige. Sie sitzen in Untersuchungshaft, jeder von ihnen ist den Angaben zufolge gesondert angeklagt.

Bereits vorbestraft

Der nun Verurteilte hatte gestanden, sich im Sommer vergangenen Jahres an dem Buben aus Staufen vergangen zu haben. Die Taten waren gefilmt worden. Der Mann ist wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraft. Vor rund acht Jahren hatte ihn das Landgericht Freiburg zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt, weil er nach Überzeugung des Gerichts 2009 einen zehn Jahre alten Buben in ein Maisfeld gelockt und sich an ihm vergangen hatte.

Das Urteil vom Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben nach Angaben des Gerichts eine Woche Zeit, Revision einzulegen. Der Prozess gegen die Mutter des Buben und ihren wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Lebensgefährten beginnt am 11. Juni vor dem Freiburger Landgericht. Der Neunjährige ist, seitdem die Tatverdächtigen festgenommen wurden, in staatlicher Obhut.

Ein Verdächtiger in Vorarlberg festgenommen

Am 11. Juni soll vor dem Landgericht Karlsruhe der Prozess gegen einen weiteren Verdächtigen beginnen. Es handelt sich hierbei um einen 43 Jahre alten Mann aus Schleswig-Holstein, der den Angaben zufolge einschlägig vorbestraft ist. Er soll über das sogenannte Darknet angefragt haben, ob er den Neunjährigen missbrauchen und dann töten könne. Der Mann war in Karlsruhe festgenommen worden, als er auf dem Weg zu dem Buben war. Einer der weiteren Verdächtigen in dem Fall, ein Schweizer, war in Vorarlberg festgenommen worden.

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