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Missbrauch vor 22 Jahren: Haftstrafe

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Drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt: Oberlandesgericht bestätigte Strafmaß für 43-Jährigen. Unterländer hatte vor zwei Jahrzehnten achtjährigen Buben missbraucht.

Von Seff Dünser (NEUE)

Zwischen Oktober 1997 und Juni 1998 hat der geständige Angeklagte einen Buben zumindest zwei Mal wöchentlich sexuell missbraucht. Der Unterländer hatte dabei auch Sex mit dem Achtjährigen. Der Bub lebte als Pflegekind in der Herkunftsfamilie des damals 21-jährigen Beschuldigten. Der Angeklagte drohte ihm damit, ihn und dessen Mutter zu ermorden, sollte er jemandem von den sexuellen Handlungen erzählen.

Wegen der Übergriffe und der Morddrohungen gegen das Opfer wurde der Angeklagte rechtskräftig zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil ein Jahr. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hat jetzt die vom Landesgericht Feldkirch verhängte Strafe bestätigt. Das teilte auf Anfrage OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit. Den Strafberufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wurde keine Folge gegeben.

Bei der teilbedingten Haftstrafe handelt es sich um eine Zusatzstrafe. Die Richter hatten Rücksicht auf das Urteil des Landesgerichts vom April 1999 zu nehmen. Damals war über den heute 43-jährigen Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von zwei anderen Buben, die Pflegekinder in seiner Herkunftsfamilie waren, eine teilbedingte Haftstrafe von 30 Monaten verhängt worden, davon sechs Monate unbedingt. Theoretisch hätte schon im Jahr 1999 auch über die nunmehr angeklagten Taten aus den Jahren 1997 und 1998 entschieden werden können. Wäre dem so gewesen, wäre vor 20 Jahren die Strafe um die nunmehr verhängte Sanktion höher ausgefallen.

Unzucht und Nötigung

Der Schuldspruch erfolgte wegen Unzucht mit Unmündigen und schwerer Nötigung. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Haft. Der angeklagte Arbeiter muss dem inzwischen 29-jährigen Geschädigten, dem er bereits 2500 Euro überwiesen hat, als Schmerzengeld weitere 2000 Euro bezahlen. Den beiden anderen Opfern hat der ledige Mann gemäß der Verurteilung aus dem Jahr 1999 jeweils 100.000 Schilling zukommen lassen.

Das mittlerweile 29-jährige Opfer sei lebenslang geschädigt, sagte die Feldkircher Richterin. Der junge Mann hat erst vor Kurzem während einer Therapie von den früheren Übergriffen berichtet und danach Anzeige erstattet.

Im psychiatrischen Gutachten zum Prozess von 1999 hieß es, der Angeklagte sei pädophil und homosexuell. Er sei mittlerweile ein völlig anderer Mensch geworden, gab der 43-Jährige nun vor Gericht zu Protokoll. „Ich schäme mich dafür, was ich damals getan habe.“

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