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Missachtung der FFP2-Maskenpflicht kostet 25 Euro

Bei Nicht-Tragen einer FFP2-Maske droht eine Strafe von 25 Euro.
Bei Nicht-Tragen einer FFP2-Maske droht eine Strafe von 25 Euro. ©APA/AFP/INA FASSBENDER
Wer sich ab Montag weigert, unter anderem im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Dienstleistern eine FFP2-Masken zu tragen, muss mit einer Geldstrafe in der Höhe von 25 Euro rechnen.

Wer gegen die Tragepflicht einer FFP2-Maske verstößt, muss künftig mit einem Organstrafmandat von 25 Euro rechnen. Das sieht eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums vor, die am Freitag kundgemacht wurde.

25 Euro Strafe bei Nicht-Tragen einer FFP2-Maske

Bereits am vergangenen Donnerstag hat der Hauptausschuss des Nationalrates die neue Verordnung zur Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns beschlossen. Neben der erweiterten Abstandspflicht von einem auf zwei Meter wurden damit die Ausgangsbeschränkungen auch um die Pflicht ergänzt, u.a. im Handel, öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Dienstleistern FFP2-Masken zu tragen.

Mit der neuen Verordnung wird nun eine Strafe von 25 Euro für jene verfügt, die sich nicht an diese FFP2-Maskenpflicht halten. In Kraft treten die neuen Maßnahmen am Montag (25. Jänner).

(APA/Red)

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