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Millionenbetrügerin fasst drei Jahre Haft aus

©VOL.AT/Eckert
Feldkirch - Erstangeklagte zu mehrjähriger Gefängnisstrafe verurteilt, Geschäftsfreund im Zweifel für unschuldig erkannt.

Von Christiane Eckert

Knapp eine Million Schaden, drei Vorstrafen und mehrere Delikte – dabei gewerbsmäßige Vorgangsweise – das alles zusammen bescherte der dreifach vorbestraften 49-jährigen Deutschen eine unbedingte Haftstrafe von drei Jahren. 90.000 Euro wurden für verfallen erklärt. Einigen Geschädigten muss sie über 50.000 Euro an Schaden zurück bezahlen, ein Teil wurde allerdings auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Und ein Teil der Fakten wurde mit Freispruch erledigt. „Dass bei der Angeklagten keine Betrugsabsicht vorlag, so wie es die Verteidigung dargelegte, ist unglaubwürdig“, begründete Richterin Sonja Nachbaur den Schuldspruch und die Strafhöhe.

Bunte Mischung

Was die Betrugsfakten betrifft, sind es ganz verschiedene Dinge. Zum einen ausgeliehenes Geld, von dem man wusste, dass es nicht zurückbezahlt werden kann. Zum anderen Dinge wie unbezahlte Rechnungen für beispielsweise eine Haarverlängerung in der Höhe von über 1500 Euro. Die Verteidigung führte immer wieder ins Treffen, dass auch die schwere Erkrankung der Frau Rückzahlungen vereitelte. In Summe hielt der Senat die Deutsche, die in Spanien noch einen Ferrari besitzt, für schuldig. Bei einem Strafrahmen von 10 Jahren wurden drei Jahre für angemessen erachtet.

Geschäftsfreund frei

Der 64-Jährige, der ursprünglich als Zweitbeklagter auf der Anklagebank saß, wurde frei gesprochen. Ihn betraf ohnedies nur ein kleiner Anteil der Vorwürfe. „Im Zweifel kann hier kein Beitrag zum Betrug und auch kein Amtsmissbrauch unterstellt werden“, so die Richterin. Somit Erleichterung bei dem Geschäftsmann und dessen Verteidiger Edgar Veith. Die Dame nahm sich Bedenkzeit, machte aber angesichts ihrer Verurteilung einen erschütterten Eindruck. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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