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Millionen aus NPO-Fonds an parteinahe Vereine ausbezahlt

Laut NEOS ist ein Großteil der bezogenen Corona-Hilfen ÖVP-nahen Vereinen zuzuordnen.
Laut NEOS ist ein Großteil der bezogenen Corona-Hilfen ÖVP-nahen Vereinen zuzuordnen. ©pixabay.com (Sujet)
Es liegen weitere Details zu den Zahlungen von Corona-Hilfen aus dem NPO-Fonds an parteinahe Vereine vor. Der Großteil kam dabei dem ÖVP-Umfeld zugute.

Nachdem durch Anfragen der NEOS bekannt geworden war, dass parteinahe Vereine Coronahilfen aus dem dem bei Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) angesiedelten "Non Profit Organisationen-Unterstützungsfonds" (kurz: NPO-Fonds) bezogen haben, liegen nun weitere Details zu den Zahlungen vor. Insgesamt 327 von 1.640 durch die NEOS abgefragten Organisationen erhielten von 2020 bis 2022 Unterstützungen, und zwar in Summe 2,723.944 Euro. Der Großteil kam Vereinen im ÖVP-Umfeld zugute.

Mehr als 2,7 Mio. Euro aus NPO-Fonds gingen an parteinahe Vereine

Laut einer Auflistung der NEOS gingen 2,553.133 Euro an der Volkspartei zuzuordnende Vereine, das meiste davon an den Seniorenbund, vor allem in Oberösterreich (1,912.466 Euro). 163.984 ausbezahlte Euro rechnet die Oppositionspartei der SPÖ zu, etwa an das Österreichische Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung, den Bund sozialdemokratischer AkademikerInnen (BSA) oder die Mietervereinigung Oberösterreich.

Auch die FPÖ wird mit 6.828 Euro genannt, hier ist eine Zahlung an den Ring Freiheitlicher Studenten und den Freiheitlichen Familienverband in Oberösterreich angeführt, aber auch eine bereits zurückgezahlte Förderung der Ortsgruppe Linz des Rings Freiheitlicher Jugend. Vollständige Rückzahlungen gab es zudem vom Wirtschaftsbund Oberösterreich, der Schülerunion Tirol, der Jungen ÖVP in Japons und in Neidling sowie von der Ortsgruppe Lasberg des oö Seniorenbundes.

Bereits geleistete Rückzahlungen nicht ersichtlich

In der Anfragebeantwortung Koglers - sie liegt der APA vor - wird betont, dass 321 der 327 aufgelisteten Organisationen bereits Gegenstand früherer Anfragebeantwortungen gewesen seien. Wer aller inzwischen Rückzahlungen geleistet hat, ist daraus nicht herauszulesen. Nur wo der Saldo auf null steht, ist erkenntlich, dass eine vollständige Rückzahlung erfolgt ist. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass einer Partei nahestehende Organisationen gemäß Parteiengesetz im Gegensatz zu territorialen und nicht territorialen Partei-Teilorganisationen nicht von einer Förderung aus dem NPO-Fonds ausgeschlossen seien.

Zur abgefragten Liste der NEOS wurde erklärt: "Um welche Art Organisationen es sich dabei handelt und nach welchen inhaltlichen, formalen oder geographischen Kriterien diese ausgewählt wurden, kann auf der Basis der vorliegenden Information nicht nachvollzogen und die Aussagekraft der Daten folglich nicht beurteilt werden."

NEOS kritisieren SPÖ, ÖVP und FPÖ für Bedienung am NPO-Fonds

Die Argumentation Koglers, dass nahestehende Organisationen nicht vom Bezug der Hilfsgelder ausgeschlossen seien, bemühte auch die SPÖ in einer Stellungnahme, aus der die ZiB2 des ORF am Abend zitierte - und dies selbst dann, wenn diese Delegierte zum SPÖ-Bundesparteitag stellen. Bei der FPÖ betonte man, dass die bezogenen Gelder nicht verwendet worden seien und rückgezahlt würden.

Ende Juli hatte es aus Koglers Ressort geheißen, dass bis dahin 81.700 Euro zurückgefordert worden seien. Beauftragt worden war die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS). Sie sollte genauer prüfen, ob Fördernehmer, die formal gemeinnützige Vereine sind und damit die Antragsvoraussetzungen erfüllen, laut Parteiengesetzes nicht trotzdem Teil einer Partei und damit vom Fonds auszuschließen sind. Üblicherweise erfolgen solche genaueren Prüfungen stichprobenartig bzw. nach Hinweisen.

"Die Republik ist kein Selbstbedienungsladen", meinte NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos zu der jüngsten Anfragebeantwortung: "Es kann nicht sein, dass die Altparteien SPÖ, ÖVP aber auch die FPÖ einfach ungeniert beim NPO-Fonds zugreifen und sich bedienen. Das ist aus unserer Sicht klar rechtswidrig und wir verlangen, dass sie diese Gelder so schnell wie möglich zurückzahlen."

(APA/Red)

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