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Mieten könnten heuer ein drittes Mal steigen

AK: Kategoriemieten könnten heuer ein drittes Mal steigen.
AK: Kategoriemieten könnten heuer ein drittes Mal steigen. ©APA
Heuer könnten Kategoriemieten in Österreich ein drittes Mal erhöht werden, wie die Arbeiterkammer (AK) warnt. Per Jahresende könnte die entsprechende Inflationsschwelle von fünf Prozent erneut erreicht werden.
Kategoriemieten steigen ab Juni
Richtwertmieten steigen

Bereits im April (+5,47 Prozent) und im Juni (+5,5 Prozent) waren die Kategoriemieten erhöht worden. Auch bei vielen freien Mieten dürfte es zu einer Mietanhebung kommen.

Kategoriemieten gestiegen: Kopplung an Inflationsrate

Anders als die Richtwertmieten, die im Prinzip alle zwei Jahre per 1. April an die Inflation angepasst werden, verteuern sich die Kategoriemieten immer dann, wenn das durchschnittliche Preisniveau seit der letzten Erhöhung um fünf Prozent gestiegen ist. Wegen der derzeit hohen Teuerungsrate könnte dies heuer bereits Ende des Jahres wieder der Fall sein. Wegen der Coronakrise waren solche Wertanpassungen 2021 ausgesetzt worden, wurden im April 2022 aber nachgeholt (sowohl bei den Kategorie- als bei den Richtwertmieten), um im Juni bei den Kategoriemieten erneut fällig zu werden.

Mieterhöhung im Juni belastete Haushalte durchschnittlich mit 150 Euro pro Jahr

Die Erhöhung vom Juni belaste betroffene Haushalte mit einer durchschnittlich großen Wohnung mit 150 Euro pro Jahr, so die AK. Die Arbeiterkammer fordert daher, solche Wertberichtigungen auf einmal pro Jahr und auf maximal zwei Prozent zu beschränken. Heuer bereits erfolgte Mieterhöhungen sollen zurückgenommen werden. Weiters sollen nur mehr Privatpersonen eine Wohnung befristet vermieten dürfen, alle anderen sollen künftig nur mehr unbefristet vermieten dürfen, findet die AK.

Altbauwohnungen von Erhöhung betroffen

Vor 1994 waren Altbauwohnungen je nach Ausstattung in die Kategorien A (sehr gut) bis D (WC am Gang) eingeteilt worden, um die Mieten auf Basis des Mietrechtsgesetzes (MRG) in der Höhe entsprechend anzupassen. Betroffen von den Kategoriemieten sind demnach Altbaumietverträge, die zwischen 1. Jänner 1982 und 28. Februar 1994 abgeschlossen wurden. Stand Anfang Juni traf dies laut Mietervereinigung auf rund 250.000 Mieterinnen und Mieter zu. Über den Umweg der Betriebskosten würden aber rund 2 Millionen Menschen zur Kasse gebeten, denn für die Berechnung der Verwaltungskosten würden die Kategoriebeträge der Kategorie A herangezogen.

(APA/Red)

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