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Messerstiche nach Erbschaftsstreit: Schuldspruch für 53-Jährigen

Der 53-jährige Angeklagte wurde heute verurteilt
Der 53-jährige Angeklagte wurde heute verurteilt ©APA (Sujet)
Wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung wurde am Donnerstag ein 53-Jähriger verurteilt, der nach einem jahrelang tobenden Erbschaftsstreit einen 65-jährigen Pensionisten mit einem Klappmesser attackierte.
65-Jähriger mit Messer verletzt

Er fasst zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt aus.

Messerattacke nach Erbschaftsstreit: 53-Jähriger verurteilt

“Ich wollte ihm einen Denkzettel verpassen”, verantwortete sich der als Abteilungshelfer in einem Krankenhaus beschäftigte Mann vor Geschworenen (Vorsitz: Andreas Böhm) im Landesgericht. Und weiter: “Wegen ihm habe ich seit drei Jahren keine Ruhe. Der Mann hat mir mein Leben versaut.” Dabei war es gar nicht er selbst, der seit 2013 mit allen Mitteln um eine Wohnung gekämpft hatte. Seine beste Freundin hatte über zwei Jahrzehnte mit ihrer Lebensgefährtin in der Kaiser-Ebersdorfer-Straße gelebt. Als diese Anfang 2013 starb, wollte ihre Partnerin in der Wohnung bleiben, die allerdings den Geschwistern der Verstorbenen zugesprochen wurde.

“Der Mann hat mir mein Leben versaut”

Ein Testament, das die hinterbliebene Ex-Lebensgefährtin vorlegte, um ihren Anspruch auf die Wohnung zu legitimieren, stellte sich in einem erbittert geführten Zivilverfahren als nachträglich hergestellt heraus. Im Oktober 2015 lag ein rechtskräftiges Urteil vor, dem zufolge die Frau die Wohnung räumen hätte müssen, was sie und ihr bester Freund aber offensichtlich nicht wahrhaben wollten. “Solange das nicht bis zu Ende geklärt ist, ist das nicht abgeschlossen”, betonte der Angeklagte, der seiner engen Vertrauten in dieser Sache stets Beistand geleistet hatte. Diese sei von den Geschwistern, speziell dem Bruder der Verstorbenen “terrorisiert” worden. Man habe auf seine Freundin einen Schläger angesetzt, sie unentwegt beobachtet und sogar auf der Straße Plakate angebracht, um sie aus der Wohnung zu bringen, schilderte der Angeklagte.

Angeblich Vereinbarung von 1989 vorhanden

“Sie haben ihr so zugesetzt, dass sie nicht einmal um ihre Partnerin trauern konnte. Sie haben ihr die Trauer gestohlen”, echauffierte sich der 53-Jährige. Dabei existiere eine schriftliche Vereinbarung aus dem Jahr 1989, mit der die Wohnungsbesitzerin ihrer Partnerin ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht eingeräumt hätte, behauptete der 53-Jährige. Anfang Oktober habe ihn schließlich seine Freundin völlig aufgelöst angerufen, weil sie nicht mehr in die Wohnung konnte. Die Schlösser waren ausgetauscht worden. Als der 53-Jährige herbeieilte, traf er vor dem Wohnhaus zufällig mit dem Bruder der Besitzerin zusammen, dem offensichtlich gleich Böses schwante: Der 65-Jährige versuchte, in seinen geparkten Pkw zu flüchten.

Dem 65-Jährigen gelang es jedoch nicht, rechtzeitig die Fahrertür zu öffnen. Der um zwölf Jahre Jüngere holte ihn ein, hatte plötzlich ein Messer in der Hand und versetzte dem Widersacher seiner Freundin wortlos zwei Stiche in die Brust, einen in die Schulter und einen tiefen Schnitt im Gesicht. Als der 65-Jährige, der sich mit Händen und Füßen wehrte, endlich die Tür aufbekam und er sich auf den Fahrersitz warf, um davonzufahren, kassierte er noch tiefe Schnitte am Oberschenkel, am Schienbein und an der Wade. “Jetzt bist du hin, jetzt wirst verbluten!”, bekam er vom Angreifer zu hören.

Täter “kein Berufsverbrecher, kein notorischer Nichtstuer”

Die Verletzungen waren allerdings nicht lebensbedrohlich, wie Gerichtsmediziner Christian Reiter in seinem Gutachten klarmachte. Für Verteidiger Ralf Mössler, der den von der Staatsanwaltschaft angenommenen Tötungsvorsatz vehement bestritt, kein Wunder: sein Mandant sei “kein Berufsverbrecher, kein notorischer Nichtstuer”. Der Mann sei Tag und Nacht für seine beste Freundin da gewesen. Als er ihren Widersacher erblickte, hätte sich “die ganze Emotion entladen, die sich all die Jahre hinweg in ihm aufgestaut gehabt hat”. Er habe das Opfer nicht umbringen wollen, versicherte der Angeklagte immer wieder. Er sei “aufgebracht” gewesen. Er hätte sich damals im Urlaub befunden und nur seiner Freundin zuliebe, die Schwierigkeiten mit dem 65-Jährigen befürchtete, eine Griechenland-Reise storniert. Als er den Kontrahenten dann vor sich sah, “wollte ich im Grunde genommen Ruhe herstellen”, gab der Angeklagte zu Protokoll.

Am Ende verwarfen die Geschworenen einstimmig die auf versuchten Mord lautende Anklage und nahmen absichtliche schwere Körperverletzung an. Bei der Strafbemessung wurden die bisherige Unbescholtenheit des Mannes sowie seine zum Tathergang geständige Verantwortung mildernd berücksichtigt. Dem Opfer wurde ein Schmerzengeld von 3.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

(APA/Red.)

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