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Messerstiche bei McDonald's am Wiener Gürtel: Mordprozess

In einer McDonald's-Filiale am Wiener Gürtel kam es zu der Messerstecherei.
In einer McDonald's-Filiale am Wiener Gürtel kam es zu der Messerstecherei. ©Pixabay.com (Sujet)
Im Februar hatte ein Jamaikaner in der Warteschlange einer McDonald's-Filiale am Wiener Gürtel einen Gambier mit zwei Messerstichen verletzt. Am Dienstag stand er als Angeklagter in einem Prozess wegen versuchten Mordes vor dem Landesgericht. Da das Opfer nicht erschien, wurde der Prozess bis Jänner vertagt. Der 36-Jährige wurde enthaftet.
WEGA-Einsatz in Wiener McDonald's

Die Berufsrichter dürften sich durch die Darstellung des Angeklagten sowie einige Zeugenaussagen und nicht zuletzt ein Überwachungsvideo aus dem Fast-Food-Lokal von einer möglichen Notwehr überzeugen haben lassen. Es bestünde kein dringender Tatverdacht wegen versuchten Mordes mehr. Der Jamaikaner konnte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen, was wiederum lautstarke Proteste seiner österreichischen Ex-Frau aus dem Publikum zur Folge hatte: “Dann steht er wieder bei uns vor dem Haus”, beschwerte sie sich. Der Angeklagte ist rechtskräftig dafür verurteilt, sie durch den Wurf mit einem Handy verletzt zu haben.

Lange Auseinandersetzung eskalierte in Wiener McDonald’s

Den Messerstichen war eine längere Auseinandersetzung des Jamaikaners mit der gambischen Community im Allgemeinen und dem späteren Opfer im Besonderen vorhergegangen. Da er sich in einem Club ausgebootet gefühlt hatte, postete der 36-Jährige 2016 auf Facebook, dass Gambier dumm wären und ein Gehirn von der Größe einer Erdnuss hätten. Während die meisten derart verunglimpften Afrikaner dem Mann sein Posting verziehen, wurde er von einem Gambier immer wieder darauf angesprochen, beschimpft und bedroht sowie schließlich auch körperlich attackiert.

Am Tag vor der Tat wurden die beiden von der Security aus einem gambischen Club geworfen. “The next time I’ll fuck you up, I’ll kill you”, sagte das spätere Opfer laut dem Sicherheitsmann zu dem 36-Jährigen. Dieser fühlte sich ernstlich bedroht und bat sowohl einen Freund als auch seine Lebensgefährtin, mit ihm zur Polizei zu gehen. Beide nahmen ihn nicht ernst, weshalb er sich allein zum nächsten Kommissariat begab. Auch dort wurde der Englischsprachige offenbar nicht ernst genommen. Die Polizistin glaubte, dieser sei beeinträchtigt, und will nur “Jamaika” verstanden haben. “Wie sieht es mit Ihren Englischkenntnissen aus?”, wollte Verteidiger Florian Kreiner wissen. Die Antwort der Beamtin war lediglich mehrmaliges Schulterzucken. Auf die Idee, einen Dolmetscher zu verständigen, sei sie nicht gekommen.

Kontaktaufnahme zu Wiener Polizei mehrmals fehlgeschlagen

Abends kam es in einem anderen Club neuerlich zu einem Zusammentreffen: Der Gambier schlug den Jamaikaner nieder und wurde von Securitys zurückgehalten, weshalb der 36-Jährige vorerst flüchten konnte. Er wollte per Handy die Polizei alarmieren, wählte aber laut Auswertung seines Telefons zweimal versehentlich 113 statt 133. Da er gerade den Nachtbus bei der nahegelegenen Station verpasst hatte, ging er zu McDonald’s, um dort sicher zu sein. Doch auch dorthin folgte ihm der Tobende. Als dieser dort auf ihn einzuprügeln begann, stach er zweimal mit einem kleinen Küchenmesser zu.

Er habe Angst gehabt, verantwortete sich der Mann. Sein Mandant habe ein steifes linkes Bein, könne seine linke Hand nicht schließen und eine nicht zu entfernende Kugel stecke nahe an seinem Herzen und könnte durch einen Schlag tödlich verschoben werden, zitierte der Verteidiger aus einem medizinischen Gutachten. Er hätte sich nicht körperlich gegen den durchtrainierten Gambier wehren können. Dieser war, wie im Video zu sehen ist, im Lokal auf seinen Gegner losgestürmt und hatte ihn durch Gesten aufgefordert, mit aus dem Lokal zu gehen, bevor er auf ihn einprügelte. Die Bedienung am Schalter habe auf die Bitte des Jamaikaners, die Polizei zu rufen, nicht reagiert.

Keine schwerwiegenden Verletzungen nach Messerstichen

Die Verletzungen des Gambiers waren glücklicherweise nicht allzu schwerwiegend, führte der medizinische Sachverständige aus. Diese ließen sich auch mit der vom Angeklagten angegebenen Klingenlänge von maximal fünf Zentimetern in Übereinstimmung bringen. Damit wäre auch nicht mit lebensgefährlichen Verletzungen zu rechnen.

Da das Opfer, das hauptsächlich in Italien lebt, dort nicht ausfindig gemacht werden konnte, wurde bis 22. Jänner vertagt. Das Gericht hofft, den Mann doch noch als Zeugen laden zu können.

(APA/Red)

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