Messerattacke in Justizanstalt Stein

Der 26-Jährige hatte sich beim Auftakt der Geschworenenverhandlung am 13. Juni teilweise schuldig bekannt, aber einen Mordversuch und Wiederbetätigung bestritten. Von beiden Vorwürfen wurde er freigesprochen. Das Urteil ist nach Angaben des Landesgerichts Krems nicht rechtskräftig.
Anklage wegen Messerattacke in Justizanstalt Stein
Der Tschetschene war wegen Mordversuchs angeklagt, weil er am 3. Dezember 2020 in der Justizanstalt Stein bei der Verlegung in die Sonderabteilung für erhöhte Sicherheit einen Beamten mit einem Besteckmesser angegriffen haben soll. Verletzt wurde niemand: Der erste Stich traf den Schutzhelm, den zweiten konnte der 42-Jährige abwehren. Das Tatmesser verursacht laut einem Gutachter in der Regel keine lebensgefährlichen Verletzungen.
Anklage umfasste Widerstand gegen die Staatsgewalt
Die Anklage umfasste auch Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchte schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung sowie Sachbeschädigung. Der Beschuldigte soll u.a. nach seiner Verlegung in die Justizanstalt Graz-Karlau aus Teilen einer Bettdecke eine Puppe, die eine Maschinenpistole in der Hand hielt, und den Begriff "Jihad" gebastelt und auf den Boden seines Haftraumes gelegt haben. Weiters wurde dem 26-Jährigen ein Verstoß gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes angelastet. Er soll auf einem Schriftstück, das er einem Justizwachebeamten übergab, neben Hassparolen u.a. "Sieg Heil" geschrieben und ein Hakenkreuz gemalt haben.
Sechs Jahre Haft für den 26-Jährigen
Der 26-Jährige weist drei einschlägige Verurteilungen auf. Seit 2015 befindet sich der Beschuldigte in Justizanstalten. Er betonte in seiner Befragung: "Mein Ziel war nicht, dass ich einen Beamten umbringe." Der Prozess hätte ursprünglich Anfang Februar starten sollen, wurde aber wegen einer Erkrankung der vorsitzenden Richterin verschoben. Der zweite Verhandlungstag wurde wegen Krankheit des Beschuldigten auf Juli verlegt.
(APA/Red)