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Messerattacke auf Jugendlichen in Wien-Währing: Drei Jahre Haft für 16-Jährigen

Der Prozess fand in Korneuburg statt.
Der Prozess fand in Korneuburg statt. ©pixabay.com (Sujet)
Für jenen 16-Jährigen, der im Mai 2018 in Wien-Währing einen Mitschüler mit einem Küchenmesser attackiert haben soll, wurde heute in Korneuburg das Urteil gesprochen.
Bauchstich vor Schule
16-Jähriger in U-Haft

 

Weil er einen 15 Jahre alten ehemaligen Klassenkollegen im Mai 2018 vor einer Schule in Wien-Währing mit einem Messer attackiert haben soll, hat ein 16-Jähriger am Freitag in Korneuburg drei Jahre Haft erhalten. Der Kroate wurde wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. Das Opfer bekam wegen schwerer Erpressung 18 Monate, fünf davon unbedingt. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Hauptfragen nach versuchtem Mord bejahten die Laienrichter mit fünf zu drei. Einstimmig wurde die Frage nach schwerer Erpressung bezüglich des 15-Jährigen mit Ja beantwortet. Für fünf der 18 Monate muss der Jugendliche in Haft. Als strafmildernd wurden beim 16-Jährigen unter anderem der bisher ordentliche Lebenswandel und ein gewisser Beitrag zur Wahrheitsfindung bewertet, sagte der vorsitzende Richter. Erschwerungsgründe gab es demnach nicht.

Wien-Währing: 16-Jähriger ging mit Messer auf Jugendlichen los

Laut Anklage hatte der Kroate die Schwester des 15-Jährigen vor anderen Jugendlichen als “gut aussehend” bezeichnet, aber auch abfällige Bemerkungen über sie gemacht. Daraufhin soll das spätere Opfer, ein Wiener mit arabischen Wurzeln, vom Älteren zwei Mal Geld gefordert haben. Auch nachdem der 16-Jährige tatsächlich in zwei Fällen 200 Euro überreicht hatte, gab sich der Jüngere nicht damit zufrieden. Er soll vom Kroaten weitere 1.700 Euro verlangt und ihm mit dem Tod gedroht haben, sollte er nicht zahlen.

Am 2. Mai 2018 trafen die beiden einander in der Früh vor der Schule in Wien-Währing. Im Verlauf einer Auseinandersetzung soll der Erstangeklagte zum Küchenmesser mit einer Klinge von etwa 20 Zentimetern gegriffen und dem 15-Jährigen einen wuchtigen Stoß in die Bauchgegend versetzt haben. Danach zog der 16-Jährige das Messer heraus und machte laut Staatsanwaltschaft eine zweite Stichbewegung. Das Opfer erlitt einem medizinischen Gutachten zufolge Verletzungen am rechten Unterbauch, am linken Oberarm sowie in der linken, seitlichen Brustwand, mehrere Bauchorgane wurden lädiert. Der 15-Jährige wurde in das nahegelegene AKH gebracht und dort operiert.

Angeklagter: “Mein Kopf war einfach wie leer”

Der Kroate erklärte während seiner Einvernahme, dass er nicht wisse, warum er vor der Schule das Messer, das er in seinem Pullover versteckt gehabt hatte, gezogen habe. “Mein Kopf war einfach wie leer”, es sei “automatisch” passiert. Mit der Stichwaffe habe er seinen Kontrahenten nur einschüchtern und leicht verletzen wollen, damit dieser die zuvor erfolgten Erpressungen bleiben lässt.

Unterschiedliche Angaben machten der 16-Jährige und das Opfer über die Zahl der Stiche. Während der Kroate von einem sprach, behauptete der 15-Jährige, zweimal getroffen worden zu sein. Dem medizinischen Gutachten zufolge ist das Verletzungsbild durch zwei Stichbewegungen “nachvollziehbar zu erklären”.

Strafmilderung: 16-Jähriger hat bisher ordentlichen Lebenswandel

Der Staatsanwalt forderte eine anklagekonforme Verurteilung für den 16-Jährigen, Verteidigerin Davorka Situm-Ceovic plädierte auf einen Schuldspruch wegen schwerer Körperverletzung. Dazu kam es nicht, weil fünf der acht Geschworenen die Hauptfrage nach versuchtem Mord mit “Ja” beantworteten.

Als strafmildernd wurden beim 16-Jährigen der bisher ordentliche Lebenswandel, die Einschränkung der Dispositionsfähigkeit zur Tatzeit, die vom Opfer aufgebaute Drucksituation und “ein gewisser Beitrag zur Wahrheitsfindung” bewertet, sagte der vorsitzende Richter. Erschwerungsgründe gab es demnach nicht.

15-Jähriger war geständig

Beim 15-Jährigen wirkte sich unter anderem das überwiegende Geständnis mildernd aus. Als besonders erschwerend wurde der rasche Rückfall gewertet. Der Jugendliche war erst am 22. März 2018 wegen Raubes zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden, ein Widerruf erfolgte am Freitag aber nicht.

Die beiden Verteidiger des 16-Jährigen verzichteten auf Rechtsmittel. Manfred Ainedter, Anwalt des 15-Jährigen, erbat drei Tage Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab zu den Urteilen keine Erklärung ab.

(APA/Red)

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