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Mensdorff-Pouilly von Geldwäscherei rechtskräftig freigesprochen

Mensdorff-Pouilly freigesprochen
Mensdorff-Pouilly freigesprochen ©APA
Es bleibt beim Freispruch vom Geldwäscherei-Vorwurf für den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly.

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Donnerstag im Justizpalast die dagegen gerichtete Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen und die Entscheidung des Wiener Straflandesgerichts, das Mensdorff im Jänner 2013 freigesprochen hatte, bestätigt.

“Die Sache stinkt, aber nicht genug”

Mensdorff-Pouilly war vorgeworfen worden, vom britischen Rüstungskonzern BAE Systems über ein verschachteltes Firmen-Netzwerk 12,64 Mio. Euro erhalten und das Vermögen verteilt zu haben, um Beschaffungsvorgänge in Zentral-und Osteuropa zugunsten des britischen Konzerns zu beeinflussen. Das Erstgericht hatte sich am Ende eines ausführlichen Beweisverfahrens zwar überzeugt gezeigt, dass Mensdorff Gelder von BAE Systems übernommen hatte, “aber wir wissen nicht, in welcher Funktion”. “Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug”, hielt der Erstrichter wörtlich fest. Eine Bestechung habe sich nicht nachweisen lassen.

“Gerüche bei Waffengeschäften sind zu wenig”

Wie der Vorsitzende des Berufungssenats, Christian Dostal, deutlich machte, war der Freispruch für Alfons Mensdorff-Pouilly aus Sicht des Oberlandesgerichts (OLG) insofern unumgänglich, als sich eine für den Tatbestand der Geldwäscherei nötige sogenannte Vortat nicht nachweisen habe lassen. “Gerüche bei Waffengeschäften sind zu wenig. Es braucht Beweise”, hielt Dostal fest.

Dabei hatte Oberstaatsanwältin Alexandra Maruna eingehend ans OLG appelliert, der Berufung der Staatsanwaltschaft Folge zu leisten. Maruna vertrat die Meinung, Spitzenvertreter von BAE Systems – immerhin der weltweit zweitgrößte Rüstungskonzern – hätten eine “kriminelle Vereinigung” gebildet und dem britischen Konzern Gelder entzogen, die dann über offene und verdeckte Berater zu Bestechungszwecken an maßgebliche Stellen ausbezahlt wurden. Die BAE Systems-Manager hätten damit untreues Verhalten gesetzt, Beratern wie Mensdorff-Pouilly sei das bewusst gewesen. “Gegen diese Konstellation sieht der Cash Desk bei Siemens, den es hoffentlich nicht mehr gibt, plump aus”, sagte Maruna.

Mensdorffs Verteidiger Harald Schuster nannte es “kühn formuliert, wenn ein Wiener Staatsanwalt behauptet, die Leute von BAE wären kriminell”. Die Anklagebehörde hätte die Geldwäscherei-Vorwürfe fünf Jahre lang untersucht: “Was ist übrig geblieben? Nix. Aus faktischen und rechtlichen Gründen war eine Verurteilung nicht möglich. Das Erstgericht hat vollkommen korrekt und StPO-konform agiert.”

OLG sieht keinen Beweis für Geldwäscherei

Auch das OLG kam zum Schluss, dass es keinen Beweis dafür gab, dass bei BAE Systems Gelder auf die Seite geschafft wurden, um damit – wie von der Staatsanwaltschaft Wien unterstellt – Beschaffungsvorgänge in Zentral- und Osteuropa mittels Bestechung zu beeinflussen. “Die Vermutung allein ist zu wenig, wenn eine Indizien-Kette nicht geschlossen werden kann”, bemerkte der Senatsvorsitzende. Es mache einen Unterschied, “ob Milchpulver nach China oder Waffen an Hot-Spots verkauft werden”. Dass es bei Waffengeschäften verdeckte Konsulenten gebe, sei per se nicht anstößig, betonte Dostal. Es gehe “zu weit”, Zahlungsflüsse über solche Berater grundsätzlich als kriminell zu bezeichnen. Im gegenständlichen Fall habe man es mit einem Firmenkonstrukt und Zahlungsvorgängen zu tun gehabt, “die aus dem Umstand, dass es sich um einen Rüstungskonzern handelt, nachvollziehbar sind”, so Dostal.

Der Vorsitzende des Berufungssenats machte sich auch noch Gedanken darüber, dass man in dieser Causa die Geldwäscherei-Ermittlungen “mit etwas Mut” vorzeitig beenden hätte können, weil aufgrund der Beweislage absehbar war, dass es wahrscheinlich zu keinem Schuldspruch für Mensdorff-Pouilly kommen würde. Er wisse, “dass die Oberstaatsanwältin diesen Mut gehabt hätte”. Damit kritisierte Dostal, dass – losgelöst vom konkreten Fall – manche Ermittlungen von den Staatsanwälten nicht eingestellt, sondern auf Weisung von oben ohne entsprechende Beweislage gerichtsanhängig gemacht werden. “Da freut es mich besonders, dass der Justizminister das Weisungsrecht abschaffen möchte”, diktierte Dostal den anwesenden Medienvertretern. Dafür wünsche er diesem “alles Gute”.

Erstinstanzliche Freisprüche bestätigt

Vom OLG endgültig bestätigt wurden auch die erstinstanzlichen Freisprüche für Mensdorff-Pouilly vom Vorwurf, in zwei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen insgesamt drei Mal falsch ausgesagt zu haben. Der Freispruch für den ebenfalls unter Geldwäscherei Verdacht geratenen mitangeklagten Kurt D., der im Auftrag vom Mensdorff-Pouilly Überweisungen auf verschiedene Konten vorgenommen hatte, hielt auch in zweiter Instanz. Die dagegen gerichtete Berufung wurde vom Obergericht ebenfalls verworfen.

Beweismittelfälschung: zwei Monate bedingt

Nicht mehr verfahrensgegenständlich war der erstinstanzliche Schuldspruch für Mensdorff-Pouilly wegen Beweismittelfälschung, wofür er zwei Monate bedingt erhalten hatte. Das hatten weder Mensdorff noch die Staatsanwaltschaft bekämpft. Mensdorff hatte im Ermittlungsverfahren behauptet, 4,67 Mio. Euro der BAE-Gelder in ein Projekt in Dubai investiert und einem mittlerweile verstorbenen Geschäftsmann überlassen zu haben. Ein von Verteidiger Harald Schuster vorgelegtes Fax, das diesen Geldfluss belegen sollte, stufte das Erstgericht allerdings als Fälschung ein, wobei es gemäß § 293 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) keine Rolle spielte, ob Mensdorff oder ein anderer das nicht authentische Dokument hergestellt hatte. (APA)

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