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Menschliche Ehre und tierisches Leid

Albert Rabatscher mit einem Huskie des Tierschutzheimes in Dornbirn.
Albert Rabatscher mit einem Huskie des Tierschutzheimes in Dornbirn. ©VOL.at/ Hofmeister
Dornbirn - Gerichtsurteil gegen Dornbirner Tierschützer sorgt für sehr viel Aufregung.

Negative Äußerungen über einen Oberländer Hundezüchter und -Trainer wurden dem Dornbirner Tierschutzvereinsobmann Albert Rabatscher (53) zum Verhängnis. Der Polizist musste im April des Vorjahres dienstlich zu einem Dornbirner Ehepaar, dessen Hund für Probleme sorgte. Das Paar teilte Rabatscher mit, es wolle mit dem Vierbeiner zwecks Begutachtung zum Hundetrainer nach Weiler gehen. Rabatscher riet davon ab. Mit der Begründung, dass der Oberländer im Zusammenhang mit der Verwendung von Stachelhalsbändern und Stromstoßbändern bekannt sei. Beide Geräte sind seit Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetz 2005 verboten und gelten als Tierquälerei. Als der Hundetrainer von Rabatschers Äußerungen durch das Ehepaar erfuhr, verklagte er den Dornbirner Tierschützer auf Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung. Bei der Verhandlung am Dornbirner Bezirksgericht konnte Rabatscher nicht beweisen, dass er getätigte Äußerungen nicht auf die Gegenwart bezog, sondern auf Vorfälle aus der Vergangenheit. Rabatscher muss die gemachten Aussagen hinkünftig unterlassen und für sämtliche Prozess- und Anwaltskosten in Höhe von zirka 6000 Euro aufkommen. Der oberste Dornbirner Tierschützer ist frustriert. „Ich komme wegen einer zeitlich nicht genau einordbaren Äußerung zum Handkuss. Doch mein Konkurrent hat nachweislich auch nach 2005 diese Methoden angewandt und vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt. Das war egal und ist für mich deprimierend.“

Unwahrheit

Protokolle zum Gerichtsfall bestätigen Rabatschers Angaben. In seiner Einvernahme vom 31. August des Vorjahres gibt der Kläger an (siehe Faksimile), seit Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes 2005 weder Teletac, noch Stachelhalsbänder verwendet zu haben. Doch zwei Zeugen widerlegten ihn und berichteten dem Gericht über die Verwendung von Stachelhalsbändern an ihren Hunden durch den Hundetrainer in den Jahren 2006 und 2007. Die Widersprüche des Oberländers blieben im Zivilrechtsprozess ohne Folgen. Auch weil die Tierquälereien, begangen 2006 und 2007, schon längst verjährt sind (Verjährungsfrist sechs Monate). Für schuldig befunden wurde hingegen Albert Rabatscher wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung. Er hatte zuvor einen durch den Kläger angebotenen Vergleich abgelehnt.

Tierschützer frustriert

Nicht nur Rabatscher ist ob des Urteils enttäuscht. Auch andere Tierschützer sind es. „Das ist ein Schlag gegen den Tierschutz“, meint Karin Andres (52), Leiterin des Vorarlberger Tierschutzheimes in Dornbirn und Geschäftsführerin des Vorarlberger Tierschutzverbandes. „Wie soll man Menschen auffordern, Tierquälereien anzuzeigen, wenn sie wegen einer unpräzisen Äußerung plötzlich vor Gericht stehen und schuldig gesprochen werden?“, fragt sich Andres. In dieselbe Kerbe schlägt Vorstandskollege Herbert Kampel (46). „Das Leid der Tiere ist offensichtlich weniger wichtig als die Ehre des Menschen. Der Tierschutz kommt in der Gesetzgebung eindeutig zu kurz.“ Die VN konfrontierten auch den Oberländer Hundezüchter mit den Aussagen. Doch der wollte zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme abgeben.

Verbotene Utensilien beim Hundetraining

  • Stachelhalsband: Laut Wikipedia ein Stachel- oder Würgehalsband, das beim Hund einen Schmerzimpuls auslöst und ihn so gefügig machen soll. Seine Verwendung ist seit 2005 gesetzlich verboten.
  • Teletac: Dabei handelt es sich um ein Telereizgerät. Es wird auch elektrisches Erziehungshalsband genannt. Der Hund bekommt dadurch elektrische Impulse verschiedener Stärke. Ebenfalls seit 2005 verboten.

(VN/ Klaus Hämmerle)

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