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Meinl - Hausdurchsuchungen an 13 Standorten

Die heute auf Wunsch der Staatsanwaltschaft durchgeführten Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit der Affäre um die umstrittenen Wertpapier-Rückkäufe bei der ehemaligen Immobiliengesellschaft Meinl European Land (MEL) haben an 13 Standorten stattgefunden.

Drei Staatsanwälte und 60 Beamte haben neben Büroräumlichkeiten auch Wohnungen in Österreich und Pressburg nach Unterlagen durchsucht, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, am Mittwoch Nachmittag zur APA.

“Was wir bis jetzt gesehen haben, scheint gutes Material zu sein”, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Die Hausdurchsuchungen sollen alle noch heute abgeschlossen werden. Auch ein Sachverständiger sei dabei gewesen. Bei den sichergestellten Unterlagen habe es sich hauptsächlich um Datenträger gehandelt, die in den kommenden Wochen ausgewertet werden.

Die Hausdurchsuchungen seien deshalb erst jetzt erfolgt, weil es gerade in Wirtschaftssachen lange brauche, “bis wir was zusammen haben”. Andererseits könne nicht bei jeder begründeten Anzeige sofort eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden, weil es dann in Österreich keine funktionierende Wirtschaft mehr geben würde. Abgesehen davon würden viele Erhebungen im Hintergrund laufen. “Erfahrungsgemäß finden wir alles, was wir brauchen”, sagte Jarosch.

Kritik am späten Zeitpunkt der Hausdurchsuchungen kommt dagegen vom Vertreter der Kleinanleger. “Auf der einen Seite ist es ein deutliches Signal, dass sich die Justiz mit diesem Fall beschäftigt, betrüblich ist jedoch, dass es über ein Jahr dazu gebraucht hat, nachdem diese Dinge passiert sind”, so IVA-Chef Wilhelm Rasinger zur APA.

Da Julius Meinl als vorausschauende und vorsichtig agierende Person bekannt sei, bestehe die Befürchtung, dass wichtiges Beweismaterial jetzt nicht mehr vorhanden ist. Meinl sei auch dafür bekannt, relativ wenig schriftlich zu machen. “Das sehe ich als großen Nachteil dieser Aktion”, so Rasinger.

Die Anleger dürften sich von dieser Aktion auch nichts erwarten, relevant sei sie eher für das Strafverfahren. “Vielleicht entstehen aber auch Beweismittel für die anhängigen Zivilverfahren”, so Rasinger. Er hofft zumindest auf etwas Rückenwind, wenn sich die Ergebnisse der Durchsuchungen schon nicht unmittelbar niederschlagen sollten.

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