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Meinl Bank: OLG wies Klage ab, MEL-Werbung nicht kaufentscheidend

Die mit tausenden Anlegerklagen konfrontierte Meinl Bank vermeldet erneut einen Erfolg vor Gericht.
Das Oberlandesgericht (OLG) habe die Klage eines Ehepaars abgewiesen, das um rund 60.000 Euro Zertifikate der ehemaligen Meinl European Land (heute Atrium) gekauft hatte und das Geldhaus wegen angeblich irreführender Werbung auf Schadenersatz verklagt hat. Grundlage der Kaufentscheidung sei die Beratung durch die Hausbank gewesen, bei der die Kläger die Papiere erworben haben, so das OLG laut Bank. Die MEL-Werbung der Meinl Bank habe “einen bereits gefassten Kaufentschluss lediglich bestärkt”. Die Meinl Bank deutet das Urteil in einer Aussendung von heute, Donnerstag, als “richtungsweisend”.
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