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Meinl Bank: 2. FMA-Bescheid aufgehoben, Weinzierl geht trotzdem

©AP
Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl gibt im langwierigen Streit mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) klein bei. Das Bundesverwaltungsgericht (BvWG) hat zum zweiten Mal einen Bescheid der FMA aufgehoben hat, mit dem die Behörde die Abberufung des Bankvorstands angeordnet hatte. Weinzierl nimmt dennoch seinen Hut.

In einer Aussendung am Donnerstagnachmittag sprach die Bank von einem “irrationalen Vendetta gegen die Reputation der Bank und ihres Vorstands”. Es sei offensichtlich, dass die Vorwürfe gegen das Finanzinstitut und den Vorstand “durch nichts zu begründen sind”.

Einspruch nicht erfolgreich

Weinzierl wird durch die langjährige Meinl-Bank-Managerin Samira Softic (43) ersetzt. Sie tritt ihren Vorstandsposten mit heutiger Wirkung an und bildet gemeinsam mit Stephen Coleman das Führungsgremium der Meinl Bank. Colemen sitzt erst seit 24. Oktober im Meinl-Bank-Vorstand, er hat Weinzierls Kollegen Günter Weiss ersetzt. Weiss war von der FMA abberufen worden, er war mit seinen juristischen Einsprüchen gegen den Behördenbescheid vom Juli 2015 nicht erfolgreich.

“Bilanzieller Blindflug”

Die Aufsicht hatte die Bank im Sommer verpflichtet, binnen drei Monaten neue Vorstände zu suchen, da Weinzierl und Weiss den “bilanziellen Blindflug” der Bank zu verantworten hätten. Sie hätten wesentliche Vorschriften verletzt, der Behörde irreführende Informationen über wichtige Kennzahlen geliefert. Im Bescheid ist etwa von einem “gravierenden Fehler bei der Berechnung der anrechenbaren Eigenmittel der Bank” sowie “schwerwiegendem Versagen der internen Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren” die Rede. Die Bank hat die Vorwürfe stets bestritten. Mit dem nunmehrigen BVwG-Beschluss sei Weinzierl vollständig rehabilitiert. (APA)

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