Zwei "Corona-Sünderinnen" sind in dieser Woche in Klagenfurt bzw. Ried im Innkreis wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten (§178 StGB) verurteilt worden.
Dieser Tatbestand, der an sich kaum geahndet wird, ist zuletzt deutlich häufiger als üblich zur Anklage gebracht worden. Ein Bezug zur Corona-Pandemie liegt nahe, ist laut Justizministerium aber nicht erwiesen.
Bundesweit im Juni acht Strafanträge eingebracht
Bundesweit sind im Juni acht Strafanträge wegen § 178 StGB bei den jeweils zuständigen Landesgerichten eingebracht worden, gab das Ministerium auf APA-Anfrage bekannt. Die Monate April und Mai miteingerechnet, wurden im zweiten Quartal 2020, das von SARS-CoV-2 geprägt war, 15 Strafanträge registriert. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2019 ist das Delikt nur 22 Mal angeklagt worden.
Wie vielen der jüngsten Anklagen ein Sachverhalt mit Corona-Bezug zugrunde liegt, steht allerdings nicht gesichert fest. Die Statistik des Justizministeriums erfasst nicht, um welche übertragbare Krankheiten es in den einzelnen Fällen gegangen ist.
(APA/Red)