Mehr Sicherheit durch Tempo 30

Weiler. Der Wunsch von Tempo 30 auf Gemeinde- und Landesstraßen in Weiler ist schon länger ein Thema, mit dem entsprechenden Grundsatzbeschluss soll nun die Umsetzung vorangetrieben werden.
Finanzielle Umsetzung derzeit nicht möglich
Zur Temporeduzierung im Ortskern von Weiler gibt es bereits seit August 2021 ein Konzept zur Umgestaltung des Verkehrsraumes und einer Temporeduzierung auf Tempo 30. „Dieses Konzept erfordert einen erheblichen Aufwand von Land und Gemeinde und ist beim Land auf einer längeren Warteliste“, erklärt Bürgermeister Dietmar Summer, hofft nun aufgrund einer neuen gesetzlichen Lage aber auf eine schnellere und kostengünstigere Umsetzungsmöglichkeit. Eine Finanzierung der vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen ist bei der finanziell angespannten Lage derzeit nicht möglich und nach Meinung der Gemeindevertretung auch nicht unbedingt erforderlich.
Notwendigkeit der UmsetzungÂ
Dazu hofft die Gemeinde, dass durch eine Gesetzesnovelle, welche am 1. Juli in Kraft tritt, die Umsetzung auf Tempo 30 ohne bauliche Maßnahmen erfolgen kann. Dazu wird der Ausschuss für Umwelt und Mobilität nun ein Konzept bzw. die weitere Vorgangsweise erarbeiten. „Vor allem die Eltern und Schulkinder warten sehnlichst auf eine Lösung, dass die Gefahrensituation beim Queren zu Fuß und mit dem Rad/Kiki beseitigt wird“, sieht Bürgermeister Summer auch eine Notwendigkeit der Umsetzung.
Bereichen mit besonderem SchutzbedürfnisÂ
Diesbezüglich hat der Nationalrat erst kürzlich die StVO-Novelle beschlossen, die es Gemeinden und Städten erleichtert, Tempo 30 im Ortsgebiet umzusetzen. Bisher galt die Voraussetzung, dass eine Temporeduktion aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich sein muss und entsprechend mit Gutachten aufwändig nachzuweisen war. Künftig reicht es, wenn die Maßnahme geeignet ist, in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis, wie auch in Weiler, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Das gilt auch für Landesstraßen im Ortsgebiet. Die Zuständigkeit dafür liegt weiterhin bei der Bezirksverwaltungsbehörde, allerdings hat sich das Verfahren für eine Temporeduktion vereinfacht – die StVO-Novelle tritt mit 1. Juli in Kraft. Aufgrund der Tatsache, dass nun alle Gemeinden in Vorarlberg Anträge bei den Bezirkshauptmannschaften stellen werden, ist es nun umso wichtiger, rasch die Unterlagen der Gemeinde Weiler bei der BH Feldkirch einzubringen, um die Umsetzung möglichst schnell voranzutreiben. MIMAÂ