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Mehr Schutz für Häuslebauer durch Gesetzesänderung

Schwarzach - Häuslebauer und Wohnungskäufer bekommen besseren Schutz bei Insolvenzen des Bauträgers oder bei Baumängeln.

Heute wurde im Bautenausschuss des Nationalrats eine Novelle des Bauträgervertragsgesetzes, das mittlerweile mehr als zehn Jahre in Kraft ist, einstimmig beschlossen. „Bisher ist bei einem Konkurs des Bauträgers meist der Käufer auf der Strecke geblieben,“ fasst der Vorarlberger ÖVP-Nationalrat Norbert Sieber den Novellierungsbedarf nach dem Bautenausschuss zusammen.

Das wird sich mit dem neuen Gesetz ändern. Die Sicherungsinstrumente, die der Bauträger zur Verfügung zu stellen hat, werden verfeinert. So sollen bei einem Baustopp oder bei einem Weiterbau durch ein anderes Unternehmen dem Erwerber künftig möglichst geringe Nachteile entstehen.

„Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch die Anmerkung, dass vom Gesetzgeber nicht alle Risiken abgesichert werden können, denn das würde zu unverhältnismäßigen Kostensteigerungen führen, die letztlich vom Konsumenten zu zahlen sind,“ betont Norbert Sieber.

„Die Novelle, die am 1. Juli 2008 in Kraft treten wird, ist aber auch ein Beispiel wie die Zusammenarbeit von Ministerien, Sozialpartnern und Abgeordneten auch abseits der öffentlichen Wahrnehmung funktionieren kann,“ betont Sieber abschließend.

Quelle: ÖVP

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