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Medizinische Leistungen bei Kassenärzten sollen vereinheitlicht werden

Derzeit werden in den Bundesländern sehr unterschiedliche Leistungen in den Arztpraxen angeboten.
Derzeit werden in den Bundesländern sehr unterschiedliche Leistungen in den Arztpraxen angeboten. ©APA/HARALD SCHNEIDER
Um die medizinischen Leistungen für die Patienten in allen Kassen-Ordinationen in ganz Österreich zu vereinheitlichen, hat die Ärztekammer einen 150 Seiten starken Entwurf für einen Leistungskatalog vorgelegt.

Die Ärztekammer hat am Donnerstag einen Entwurf für einen modernen Leistungskatalog für Kassenärzte vorgelegt. Damit sollen die von der Politik bei der Sozialversicherungsreform angekündigten einheitlichen medizinischen Leistungen für die Patienten in allen Kassen-Ordinationen in ganz Österreich erreicht werden. Die Ärztekammer will nun über den Entwurf mit der Österreichischen Gesundheitskassen (ÖGK) verhandeln, wie Vizepräsident Johnnes Steinhart erläuterte.

Ärztekammer legt einheitlichen Leistungskatalog vor

In dem Entwurf sind auf 150 Seiten die medizinischen Leistungen angeführt, die künftig in den Arztpraxen vom Bodensee bis zum Neusiedlersee angeboten werden sollen, führte Steinhart, der auch Obmann der niedergelassenen Ärzte ist, in einer Pressekonferenz aus. Dabei handle es sich um einen medizinischen Leistungskatalog und nicht um einen Honorarkatalog. Steinhart sprach von einem "mehrjährigen Megaprojekt", an dem rund 200 Ärzte beteiligt gewesen seien. Man habe sowohl die heutigen Anforderungen der modernen Medizin berücksichtigt als auch die Erfahrungen der Corona-Krise und wolle damit die kassenärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich zukunftssicher machen.

Die Ärztekammer will den Entwurf nun der ÖGK übermitteln, dann sollen Verhandlungen darüber beginnen. Obwohl vonseiten der Sozialversicherungen bereits angekündigt wurde, dass es einheitliche Leistungen nur für die ÖGK-Versicherten geben soll, kündigte Steinhart an, dass er darüber auch Gespräche mit den anderen Krankenversicherungsträgern für die Beamten, Selbstständigen und Bauern führen wolle. Einen Seitenhieb auf die Sozialversicherungen konnte sich in diesem Zusammenhang der Projektleiter und Obmann der Allgemeinmediziner, Edgar Wutscher, nicht verkneifen. Er erklärte, dass die Ärztekammer die Initiative für die einheitlichen Leistungen gesetzt habe, weil sich die Sozialversicherung sehr wenig darum gekümmert habe.

Derzeit unterschiedliche Leistungen in Arztpraxen

Wieviel dieser neue Leistungskatalog kosten würde, konnte Steinhart nicht genau beziffern. Er betonte aber, dass Innovationen "eine gewisse Summe" kosten würden. Allerdings würden auch manche "antiquierte Leistungen" gestrichen. Der Ärztekammer-Vizepräsident bekräftigte, dass man den Weg der Einsparungen im Gesundheitswesen verlassen müsse. Primäres Ziel müsse die Versorgung der Patienten und die Qualität sein.

Steinhart und Wutscher verwiesen darauf, dass in den Bundesländern derzeit sehr unterschiedliche Leistungen in den Arztpraxen angeboten werden. Als Beispiele nannte der Vizepräsident die Versorgung chronischer Wunden, die Raucherberatung, die Menopause-Beratung, die Hauttumor-Nachsorge oder die ambulante Schlafapnoe, die nun im neuen Katalog umfassend abgebildet seien. "Die Zufälligkeit des Wohnortes darf hier nicht länger das entscheidende Kriterium sein. Eine Vereinheitlichung ist also nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern auch gerecht", betonte Steinhart.

Als Konsequenz aus der Corona-Krise habe man auch die Telemedizin in den Katalog aufgenommen. Steinhart schränkte hier aber ein, dass diese zur Kommunikation gut sei, nicht aber zur Entscheidungsfindung. Und Algorithmen könnten keine ärztliche Beratung ersetzen. Wutscher erläuterte, dass in dem neuen Katalog auch gesprächsmedizinische Leistungen stärker berücksichtigt werden - ebenso die Betreuung von Schmerzpatienten, die Beratung und Begleitung von Krebspatienten, die Raucherberatung, die Einführung von delegierbaren Leistungen wie Visiten durch Physio- oder Ergotherapeuten. Neue Fachgruppen wie die Nuklearmedizin, die Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, die plastische und die Neurochirurgie werden in den Katalog aufgenommen. Gestrichen wurden dafür manche "antiquierte Leistungen wie etwa einige labortechnische Leistungen oder welche aus der physikalischen Medizin.

(APA/Red)

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