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McLaren-Einspruch wird am 22. September behandelt

Der Einspruch des Formel-1-Rennstalls McLaren gegen die 25-Sekunden-Zeitstrafe des Engländers Lewis Hamilton im Belgien-Grand-Prix wird vom Berufungsgericht des Internationalen Automobilverbandes (FIA) am 22. September ab 10.00 Uhr in Paris behandelt werden.

Hamilton war in Spa-Francorchamps wegen der Bestrafung durch die Rennkommissare vom ersten auf den dritten Platz zurückgefallen.

Der WM-Spitzenreiter habe im Zweikampf mit Ferrari-Weltmeister Kimi Räikkönen in der Bus-Stop-Schikane via Notausgang abgekürzt und sich so einen Vorteil verschafft, hieß es in der FIA-Mitteilung zur Begründung für die 25-Sekunden-Strafe. Eigentlich wird ein solches Vergehen mit einer “Durchfahr-Strafe” während des Rennens geahndet. Eine solche konnte aber angesichts des Vorfalls eingangs der vorletzten Runde nicht mehr rechtzeitig verhängt werden.

Durch den Rückfall im Endklassement beträgt Hamiltons Vorsprung in der Fahrerwertung vor dem Italien-GP am Sonntag nur noch zwei Zähler auf Felipe Massa. Der brasilianische Ferrari-Pilot avancierte durch die umstrittene Entscheidung der Rennkommissare zum Belgien-GP-Sieger.

Die Formel-1-Fahrer beschäftigen sich mit diesem Urteil bereits am Samstag in ihrem Briefing. “Wir wollen Regel-Klarheit”, betonte Red-Bull-Pilot David Coulthard, dass die Strafe gegen Hamilton auch die Fahrer verunsichert habe, was nun im Zuge von Überholmanövern erlaubt und verboten sei.

“Ich glaube, dass dieses Urteil unsere ganze Philosophie infrage stellt, weil jeder sagt doch, dass wir mehr Überholmanöver, mehr Spannung und mehr Persönlichkeiten in der Formel 1 brauchen”, kritisierte etwa Renaults Chefingenieur Pat Symonds am Freitag in Monza die Entscheidung der Rennkommissare.

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