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Matura: Abgabetermin für VWA steht bevor

Der Abgabetermin für Maturanten aus Wien und Niederösterreich ist am 28. Februar.
Der Abgabetermin für Maturanten aus Wien und Niederösterreich ist am 28. Februar. ©APA/HARALD SCHNEIDER
Maturanten aus Wien und Niederösterreich müssen bis zum 28. Februar ihre vorwissenschaftliche Arbeit abgeben. Schüler der anderen Bundesländer haben noch etwas Zeit.

Trotz Verschiebung des Abgabetermins für die vorwissenschaftlichen Arbeiten (VWA) an den AHS rückt dieser zumindest in Wien und Niederösterreich nun unaufhaltsam näher. Maturanten in diesen beiden Bundesländern müssen ihre VWA bis Sonntag nächster Woche (28. Februar) in gedruckter und digitaler Form übermittelt haben. Schüler im Burgenland, in Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg haben bis 7. März Zeit, jene in Oberösterreich und der Steiermark bis 14. März.

VWA als verpflichtender Teil der Matura

Die VWA ist ein verpflichtender Teil der Matura. Durch die rund 60.000 Zeichen umfassende schriftliche Arbeit sollen die Maturanten auf das Verfassen von wissenschaftlichen Texten an den Hochschulen vorbereitet werde. Das Thema wählen die Schüler bereits bis spätestens zu Beginn des zweiten Semesters der siebenten Klasse in Absprache mit einem Lehrer aus. Verfasst wird die Arbeit dann unter kontinuierlicher Betreuung des Lehrers spätestens im ersten Semester der achten Klasse. Nach der Abgabe muss die VWA dann noch im Rahmen einer zehn- bis 15-minütigen Präsentation und Diskussion einer Kommission vorgestellt werden.

Abgabetermin wurde nach hinten verschoben

Heuer ist das allerdings etwas anders: Aufgrund des langen Distance Learning für die Oberstufen im ersten Semester und anderer coronabedingter Einschränkungen (geschlossene Bibliotheken, Probleme bei empirischen Untersuchungen) wurde der Abgabetermin um zwei Wochen nach hinten verschoben. Außerdem muss die Arbeit (wie auch im Vorjahr) nicht verpflichtend präsentiert werden. Schüler können dies heuer auf freiwilliger Basis tun, etwa um ihre Note zu verbessern.

Von der Fristverlängerung nicht betroffen sind die Diplomarbeiten an den berufsbildenden höheren Schulen (BHS). Deren Abgabetermine werden ohnehin von den Schulen selbst festgelegt.

(APA/Red)

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