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Massensperre von e-cards im Jänner - Was tun, wenn meine Karte kein Foto hat?

Ohne Bild droht eine Sperre der e-card.
Ohne Bild droht eine Sperre der e-card. ©APA
Fast eine Million e-cards werden im Jänner 2024 ungültig. Für 106.814 Personen in Österreich könnten ihre e-card sogar gesperrt werden - weil sie kein Foto übermittelt haben.
Massensperre von e-cards in Österreich ab Jänner 2024

Seit 1. Jänner 2020 wird auf jeder e-card ein Passfoto angebracht, seit 2022 ist dieses Foto auch Pflicht.

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Wer gar kein Foto auf der e-card braucht

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Personen bis 14 Jahre, Personen über 70 Jahre sowie Personen in Pflegestufe 4,5,6 oder 7. Wenn eine der genannten Ausnahmen zutrifft, gilt weiterhin das Ablaufdatum auf der Rückseite der e-card, die danach auch entsprechend neu ausgestellt und zugeschickt wird - Das trifft auf etwa 2,4 Millionen Menschen in Österreich zu.

Es gibt aber eben auch 106.814 Personen in Österreich, die in den letzten zwölf Monaten einen Versicherungsanspruch hatten, auf die keine Ausnahme zutrifft und von denen die Behörden kein Foto haben - etwa aus Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder dem Fremdenregister - und auch keines nachträglich übermittelt wurde.

Was tun, wenn ich kein Foto auf der e-card habe?

Das Problem: Viele Betroffene wissen gar nicht, ob die Behörden ein Foto von ihnen haben. Es wird vorab keine Information an die betreffenden Personen geben. Erst bei einem Arzt- oder Apothekenbesuch werden die Betroffenen von der e-card-Sperre in Kenntnis gesetzt.

Aber das ist noch kein Grund zur Panik: Ab der ersten Aufforderung durch die Sozialversicherung oder einen Arzt beginnt die Übergangsfrist von 90 Tagen zu laufen. Wegen COVID-19 wurde die Übergangsfrist bis auf Weiteres sogar auf 150 Tage verlängert. Innerhalb dieser Frist kann man mit alter e-card oder mit der Sozialversicherungsnummer und einem Lichtbildausweis weiter zum Arzt gehen.

Erst, wenn innerhalb der Übergangsfrist kein Foto nachgereicht wird, wird die alte e-card gesperrt. Achtung: Es kann aber auch keine neue e-card ausgestellt werden, solange kein Foto verfügbar ist.

Ohne Foto geht also früher oder später gar nichts mehr. Ein Foto muss so bald wie möglich bei der zuständigen Stelle persönlich nachgereicht werden. Auf der Seite chipkarte.at sind die jeweiligen Stellen angegeben. Möglicherweise ist eine Terminvereinbarung nötig, das hängt von der jeweiligen Stelle ab.

Was brauche ich außer einem Foto?

Folgende Dokumente müssen persönlich(!) vorgelegt werden.

  • ein aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate, entsprechend den Passbildkriterien)
  • Ihre alte e-card, falls Sie eine haben, sonst Ihre Sozialversicherungsnummer
  • einen Staatsbürgerschaftsnachweis (im Original!)
  • einen amtlichen Lichtbildausweis (im Original!)
  • hat man keine österreichische Staatsbürgerschaft, benötigt man ein gültiges Reisedokument im Original (z.B. Reisepass, Personalausweis etc.).

Verfügt man über keinen amtlichen Lichtbildausweis, muss ein Identitätszeuge zur Fotoregistrierung mitgebracht. Der Identitätszeuge muss volljährig sein, selbst einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen und die Angaben zur versicherten Person durch seine eigenhändige Unterschrift bestätigen. Ein Verwandtschaftsverhältnis bzw. Naheverhältnis muss nicht vorliegen.

Kann ich prüfen, ob ich ein Foto nachreichen muss?

Mit dem Foto-Sofort-Check, der auch in der FAQ-Sektion auf der e-card-infoseite 'chipkarte.at' verlinkt ist, kann man selbst überprüfen, ob für die zuständigen Behörden aktuell ein Foto verfügbar ist.

(VOL.AT)

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