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Maskenpflicht: Weniger Kunden in Einkaufszentren

Die coronabedingte Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz wird im Handel aber großteils befolgt.
Die coronabedingte Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz wird im Handel aber großteils befolgt. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Seit dem heutigen Montag ist die generelle Maskenpflicht im Einzelhandel wieder gültig. Diese hat zu einem Frequenzrückgang bei Einkaufszentren geführt.

Die seit heute österreichweit wieder geltende generelle Maskenpflicht im Einzelhandel hat bisher vor allem bei Einkaufszentren zu Frequenzrückgängen geführt. Die coronabedingte Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz wird im Handel aber großteils befolgt. "Die Kundinnen und Kunden nehmen die Maskenpflicht an", sagte WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik zur APA.

Weitere Verschärfungen und 2. Lockdown soll vermieden werden

"Das ist deshalb wichtig, weil es jetzt darum geht, weitere Verschärfungen und als 'Worst Case' einen zweiten Lockdown zu vermeiden", so der Wirtschaftskammer-Vertreter. Die Maskenpflicht und die Veranstaltungseinschränkungen wirkten sich negativ auf die Kundenfrequenz und Impulskäufe aus, etwa im Textil- und Schuhhandel. Der Handel hofft aber zumindest auf einen Masken-Gewöhnungseffekt bei den Kunden, auch wenn das Einkaufserlebnis leide.

Der Handelsverband - eine freiwillige Interessenvertretung von rund 3.000 Unternehmen - ortet aufgrund der Maskenpflicht besonders bei Einkaufszentren und Malls, in denen Geschäfte nicht einzeln von außen zugänglich sind, am Montag Frequenzrückgänge und Umsatzeinbrüche. "Bundesweit gehen wir weiterhin von maskenbedingten Umsatzverlusten von einer halben Milliarde Euro pro Monat aus, alleine in Wien könnte das Minus bei 100 Mio. Euro monatlich liegen", sagte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Man rechne mit bis zu 20 Prozent Frequenzrückgang im Handel abseits lebensnotwendiger Güter.

Kritik von Lugner an fehlenden Informationen

Einkaufscenter-Betreiber Richard Lugner kritisierte in einer Aussendung fehlende Informationen, ob die Maskenpflicht auch schon beim Betreten eines Shopping-Centers gelte. Eine Anfrage beim Gesundheitsministerium hat laut Lugner ergeben, dass dies heute noch geklärt wird.

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(APA/Red)

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