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Masernfall in Vorarlberg: Keine Impfpflicht für Lehrer

Beim Masernfall in Göfis drohen weitere Konsequenzen: Personen ohne Immunität müssen für drei Wochen in Quarantäne. Eine Impfung kann derzeit jedoch nur die Direktorin der Schule vorweisen, derzeit laufen noch die medizinischen Untersuchungen. Eine Impfpflicht für gewisse Berufsgruppen wie Lehrern gibt es jedoch nicht.
Masern: Infoabend für Eltern
Masernfall an VS Göfis

Masern dürfe nicht unterschätzt werden, warnt Sanitätsdirektor Wolfgang Grabher. In drei von zehn Fällen gibt es Komplikationen, eine von 1000 Erkrankungen verlaufe auch in Europa noch tödlich. Allein schon daher müssen Personen, die eine Ansteckungsgefahr darstellen können, für drei Wochen in ihrem Zuhause unter Quarantäne gestellt werden. Pikant: In der betroffenen Schule kann nur die Direktorin eine Impfung vorweisen. Bei den anderen Lehrern, aber auch Vereinsmitgliedern und andere dem Kind nahestehenden Personen läuft derzeit die medizinische Abklärung, ob eine Immunität durch eine frühere Masernerkrankung vorliegt. Hier handle es sich um hunderte Personen.

Keine Impfpflicht

Eine Impfpflicht besteht in Österreich nicht, auch nicht für Schlüsselpersonen wie Lehrern oder Pflegepersonal. Dies sei schlussendlich eine Entscheidung des Dienstgebers, ob er Impfungen voraussetzt. Hier finde langsam ein Umdenken statt. So werden Krankenhausmitarbeitern, die auf Impfungen verzichten wollen, nicht mehr in allen Bereichen eingesetzt. Im aktuellen Fall wäre eine Kasernierung für 18 Tage notwendig, erklärt Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher.

Schule am Freitag geschlossen

Für die Eltern der Schulkinder gab es am Donnerstag einen Informationsabend. Bisher wisse man nicht, wie sich das Kind angesteckt habe, das werde noch erhoben, erklärte Grabher. Derzeit werde der gesamte Kreis an Kontaktpersonen auf seinen Impfstatus überprüft, laut Grabher “Hunderte Personen”. Dazu zählten neben der Schule auch Freunde und Fußballklub sowie die ärztliche Ordination, in der das Kind behandelt wurde. Geschützt sei man bei zweimaliger Impfung oder bei Nachweis von Antikörpern im Blut. Ob die Schule daher die gesamte Zeit der Quarantäne geschlossen bleiben werde, stehe noch nicht fest. In Diskussion stehe derzeit, ob der Betrieb nach den Osterferien mit Ersatzlehrern wieder aufgenommen werden könne. Für Lehrpersonen bestehe keine Impfpflicht, wohl aber die “Notwendigkeit” dazu, so der Landessanitätsdirektor.

Impfpflicht zu disktutieren

Die Forderung einer Impfpflicht sei “natürlich zu diskutieren”, das fordere ja inzwischen auch die Ärztekammer, so Gesundheitslandesrat Bernhard. Medizinisch gesehen sei eine Impfung “das einzig Richtige und Vernünftige”. Andererseits bestehe das Recht auf Selbstbestimmung und er sei bei Anlassgesetzgebung zurückhaltend. “Wenn sich der zuständige Bundesgesetzgeber aber dazu entscheiden möchte, eine Impfpflicht in Österreich einzuführen, dann wird das Land Vorarlberg da sicher keine Einwände erheben”, erklärte er.

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