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Mannesmann-Prozess beginnt

Vor dem Gericht in Düsseldorf beginnt am Mittwoch das spektakulärste Wirtschaftsstrafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik.

Gemeinsam auf der Anklagebank: Deutschlands einflussreichster Banker und der einst mächtigste Gewerkschafter der Republik. Es geht um einen Wirtschaftskrimi der Superlative: um die größte Übernahmeschlacht der deutschen Geschichte und um dubiose Millionenabfindungen für Manager. Es geht um die Moral in den Chefetagen der deutschen Wirtschaft. Auf der Anklagebank im Düsseldorfer Oberlandesgericht sitzen der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Josef Ackermann, der frühere IG Metall-Chef Klaus Zwickel, der ehemalige Mannesmann-Chef Klaus Esser, der Ex-Aufsichtsratsvorsitzende des Technologiekonzerns Joachim Funk, der frühere Gesamtbetriebsratschef Jürgen Ladberg, und der einstige Personalvorstand der Mannesmann AG, Dieter Droste. Sie sollen laut Anklage die Hauptpersonen in einem Drama um Gier und Selbstbedienung aus den Firmenkassen sein. Im nüchternen Juristendeutsch lautet die Anklage auf Untreue oder Beihilfe zur dazu. Untreue kann in besonders schwerem Fall mit einer Höchststrafe von zehn Jahren Haft geahndet werden. Zwei Jahre haben die Staatsanwälte unterstützt von einer Sonderkommission des Landeskriminalamtes Düsseldorf ermittelt. Es geht um die 180 Milliarden-Euro schwere Übernahme des Technologiekonzerns Mannesmann durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone Anfang 2000 – und deren Nachwirkungen. Nach dem Sieg von Vodafone sollen nämlich im Mannesmann-Konzeerns mehr als 100 Mio. Euro Abfindungen und Bonuszahlungen an führende Manager, Aufsichtsräte und Pensionäre geflossen seien. Allein 30 Mio. Euro gingen an Esser selbst. Über die Rechtmäßigkeit von Zahlungen in einer Höhe von knapp 60 Mio. Euro wird nun in Düsseldorf zu Gericht gesessen. Die Manager hätten die Wirren der Übernahmeschlacht genutzt, um selbst Kasse zu machen, glauben die Staatsanwälte. Die Höhe der Abfindungen sei überzogen. Die Art und Weise, wie sie zu Stande gekommen seien, sei rechtswidrig. Im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit dürfte Deutsche-Bank-Chef Ackermann stehen – für ihn geht es in dem Prozess auch um die eigene Zukunft. Bei einer Verurteilung wäre er für die Bank wohl nicht zu halten. Dabei hat Ackermann – ebenso wie die Mitangeklagten Zwickel und Ladberg – überhaupt nicht vom Millionenregen profitiert, der damals über die aktiven und pensionierten Manager des Konzerns niederging. Er bekam keinen Cent. Doch wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, als Mitglied des Aufsichtsratspräsidiums die Zahlungen an Esser & Co abgenickt zu haben, obwohl sie nicht zulässig gewesen seien. Ackermann und die anderen Angeklagten haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Verteidigt werden die prominenten Angeklagten von einigen der renommiertesten Strafverteidigern Deutschlands. Der Frankfurter Rechtsanwalt Eberhard Kempf vertritt den Deutsche-Bank-Chef. Zuvor verteidigte er bereits den Milliardenpleitier Jürgen Schneider. Esser wird vom Wirtschaftsstrafverteidiger Sven Thomas vertreten, der auch Anwalt von EM.TV-Gründer Florian Haffa war Für die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer ist es ihr erstes großes Verfahren. Erst Anfang 2003 hatte die ehemalige Jugendrichterin den Vorsitz der neu gegründeten 14. Wirtschaftsstrafkammer übernommen. Auf sie kommen große Aufgaben zu. Denn die Kammer stößt in juristisches Neuland vor. Die strafrechtliche Verantwortung von Aufsichtsräten ist bisher vor Gericht kaum ein Thema gewesen.

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