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Mann soll Achtjährigen gewürgt haben: Noch kein Urteil

Noch gibt es kein Urteil. / Symbolbild
Noch gibt es kein Urteil. / Symbolbild ©APA/GEORG HOCHMUTH
Bei der fortgesetzten Verhandlung gegen den 41-jährigen Familienvater gab es am Montag noch kein Urteil. Dem Vater wird zu Lasten gelegt, dass er den achtjährigen Mitschüler seines Sohnes vor einer Schule in Wien Favoriten gewürgt und eingeschüchtert haben soll.
Mann würgt achtjährigen Buben vor einer Schule in Wien-Favoriten
Mann soll achtjährigen Mitschüler seines Sohnes gewürgt haben: Prozess in Wien vertagt


Einige Zeugen blieben am zweiten Verhandlungstag fern – darunter erstaunlicherweise auch der Sohn des Angeklagten. “Die Mutter hätte ihn herbringen sollen. Sie hat ihn nicht gebracht”, erwiderte der Vater auf die Frage des Richters, wo dessen Sohn geblieben sei. Da ein weiterer Schüler, der das inkriminierte Geschehen beobachtet hatte, ebenfalls nicht erschien, wurde auf Ende Mai vertagt.

Der Zwischenfall hatte sich am 14. November 2017 vor einer Volksschule in Wien-Favoriten abgespielt. Der Vater hatte den Achtjährigen vor der Schule abgepasst, weil dieser mit seinem Sohn im Bastel-Unterricht gestritten hatte. Der Mann habe ihm mit der rechten Hand an den Hals gegriffen und zugedrückt, hatte der Bub beim Prozessauftakt Anfang Dezember berichtet. Zugleich sei er mit den Worten “Wenn du noch einmal was machst, wirst du schon sehen, wo das hinführt” bedroht worden.

“Mein Freund hat angefangen zu weinen”

Ein Schulkamerad des Betroffenen pflichtete in der heutigen Verhandlung diesen Angaben bei: “Er hat ihn gewürgt. Mein Freund hat angefangen zu weinen.” Der Angeklagte – ein gebürtiger Türke – bestreitet das. Er habe das Kind nicht angegriffen, sondern den Buben nur an der Kapuze gehalten, um mit ihm zu reden. Zwei Gutachten stützen diese Version. Am Hals des angeblich Gewürgten fanden sich keine DNA-Spuren des 41-Jährigen. Eine im Gerichtsauftrag eingeholte gerichtsmedizinische Expertise kam zum Schluss, dass die im Spital behandelten geringfügigen Kratzer am Hals nicht unbedingt auf ein kräftiges Erfassen bzw. Zupacken hindeuten.

APA/red

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