Der Mann kann nicht wegen versuchten Mordes zur Verantwortung gezogen werden - aufgrund einer paranoiden Schizophrenie ist er zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig.
Auf Gleise der U3 gestoßen: Arbeiter verlor Fuß
Die Staatsanwaltschaft hat daher beim Landesgericht einen Antrag auf Einweisung des 20-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingebracht. Der 20-Jährige hatte nach seiner Festnahme erklärt, er fühle sich von Männern mit Brillen und Kopfhörern verfolgt. Beides hatte der 35-Jährige getragen, der auf dem Bahnsteig auf die U3 wartete, als er von hinten einen kräftigen Stoß bekam und auf die Geleise fiel. Trotz einer sofort eingeleiteten Vollbremsung konnte der Fahrer der einfahrenden U-Bahngarnitur die Kollision mit dem 35-Jährigen nicht verhindern. Dem Arbeiter wurde der rechte Vorderfuß abgetrennt. Abgesehen davon erlitt er multiple Knochenbrüche.
Im Hinblick auf das fast noch jugendliche Alter des Täters sowie dessen Erkrankung gilt für die Verhandlung ein ausnahmsloses Fotografier- und Filmverbot. Der Zustand des 20-Jährigen soll sich in den vergangenen Wochen deutlich gebessert haben. Aufgrund seiner zwangsweisen Anhaltung ist die Versorgung mit den erforderlichen Medikamenten garantiert.
(APA/Red)