Mandate & Co.: So läuft die Landtagswahl im Burgenland

In jedem Wahlkreis ist ein Mandat pro Partei fix für den Vorzugsstimmenstärksten reserviert. Und es gilt "Vorzugsstimme vor Partei". Für den Einzug in den Landtag braucht eine Partei vier Prozent landesweit oder ein Grundmandat.
NEOS hoffen, dieses Mal diese Hürde zum ersten Mal zu nehmen, die Liste Burgenland (LBL) hofft, dass es ihr zum dritten Mal gelingt.
Vorzugsstimmen bei Mandatsverteilung wichtig
Die Vorzugsstimmen haben bei der Mandatsverteilung im Burgenland großes Gewicht - zumal SPÖ und ÖVP bereits kundgetan haben, parteiintern die Mandate nach den erreichten Vorzugsstimmen zu vergeben.
Aber auch die burgenländische Landtagswahlordnung hat eine über die übliche Hürde einer bestimmten Anzahl an Vorzugsstimmen hinausgehende Regelung: Schafft eine Partei Grundmandate im Wahlkreis, dann ist fix eines - und wenn es nur eines gibt dieses - für den Kandidaten mit den meisten Vorzugsstimmen reserviert. Jeder Wähler kann im Wahlkreis bis zu drei (unterschiedliche, aber einer Partei angehörende) Kandidaten auswählen.
Meistens bekommen zwar die auf den Listen vorne Gereihten auch die meisten Vorzugsstimmen. Damit aber auch andere Kandidaten zum Zug kommen können - zumindest in Wahlkreisen, wo eine Partei mehrere Mandate macht -, ist das letzte eroberte Mandat für den Vorzugskandidaten reserviert. Die anderen Mandate werden nach Wahlpunkten (kombiniert aus Listenplatz und Vorzugsstimmen) verteilt.
Auf Landesebene - für die Restmandate - kann jeder Burgenländer eine Vorzugsstimme vergeben. Hier muss der Kandidat vier Prozent der Parteisumme an Vorzugsstimmen lukrieren, um vorgereiht zu werden. Klar geregelt ist in der Landtagswahlordnung, dass im Wahlkreis gewählte Kandidaten das Grundmandat annehmen müssen - also kein Landesmandat bekommen dürfen. Auch damit wird der Einfluss der Parteizentralen auf die Mandatszuweisungen etwas eingeschränkt.
Besonderheit bei burgenländischer Landtagswahl
Die burgenländische Landtagswahlordnung weist noch eine andere Besonderheit auf, die es sonst (und dort von der Opposition heftig kritisiert) nur noch in Niederösterreich gibt: Kreuzt ein Wähler die Partei A, gibt aber einem Kandidaten der Partei B eine Vorzugsstimme, dann gilt sein Stimmzettel für die Partei B. Das (im Bund und den anderen Ländern) übliche Modell ist, dass die Stimme für die Partei A gilt und die Vorzugsstimme ungültig ist.
Nicht ganz so offen wie Niederösterreich, aber großzügiger als die anderen Länder ist das Burgenland in der Frage, wer den Landtag mitwählen darf. Wahlberechtigt sind nicht nur über 16-jährige Österreicher mit Hauptwohnsitz im Lande, sondern auch Personen mit Nebenwohnsitz. Sie müssen jedoch zwei von vier Kriterien erfüllen - nämlich dass der Wohnsitz Mittelpunkt der wirtschaftlichen, beruflichen, familiären oder gesellschaftlichen Lebensverhältnisse ist.
Schon vor der Wahl 2015 hat das Burgenland zudem die Regierungsbildungs vom Proporz- auf das Mehrheitssystem umgestellt. Somit bekommen nicht mehr automatisch alle stärkeren Parteien einen Sitz in der Landesregierung, sondern die Regierungsmitglieder werden - über einen gemeinsam auf das Team lautenden - Wahlvorschlag vom Landtag gewählt. Die stimmenstärkste Partei muss laut Landesverfassung nach der Wahl "zu ersten Verhandlungen zur Bildung der neuen Landesregierung" einladen.
Fortsetzung von Rot-Blau wahrscheinlich
Es gibt also "echte" Koalitionsverhandlungen - und in diesen schmiedete der damalige SPÖ-Landeshauptmann Hans Niessl die einzige rot-blaue Koalition Österreichs. Sein Nachfolger, Hans Peter Doskozil, blieb dabei - und zeigte bisher keine Anzeichen, das nach der Wahl ändern zu wollen.
Die Frage wird freilich sein, ob Rot-Blau weiter eine ausreichende Mehrheit im Landtag hat. 2015 kamen SPÖ und FPÖ zusammen auf 56,96 Prozent und 21 (der 36) Mandate. Verliert die FPÖ auch im Burgenland - wie bei der Nationalrats-, Vorarlberg- und Steiermark-Wahl - fast zehn Prozentpunkte, dürfte es nicht mehr reichen.
(APA/Red)