Es geht um erhebliche Werte, da sollte auch der Vertrag hieb- und stichfest sein. Vor allem gehören sämtliche Details berücksichtigt, damit es nicht später zu Problemen kommt. Das erläutert Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz und Mitgesellschafter der primus Immobilien Gmbh. Nüziders.
Insbesondere beim Erwerb eines Baugrundstückes ist Sorgfalt angebracht. Mag. Piccolruaz: Ein erfahrener Anwalt fasst den Vertrag so ab, dass er seine Funktion auch dann erfüllt, wenn die Parteien einander nicht mehr gut gesinnt sein sollten. Bevor er die Urkunde aufsetzt, wird er jeden einzelnen Vertragspunkt im Detail mit seinem Klienten erörtern und mögliche Folgen durchgehen.
Die Bestimmungen im Flächenwidmungsplan, die vorgeschriebenen Baunutzungszahlen, die Erschließung des Grundstücks (Wasser, Kanal, Strom, Gas . . .) und dessen Anschluss an das öffentliche Wegenetz gehören berücksichtigt.
Besonders wichtig ist die gesicherte Zufahrt. Nicht selten erfolgt diese über einen fremden Grund, auch wenn eine Straße besteht. Es ist Aufgabe eines Rechtsanwaltes oder Notars, genau abzuklären, ob dieses Wegerecht auch gilt, wenn das Grundstück verkauft oder versteigert werden sollte. Deshalb ist es wichtig, betont der Immobilienfachmann, dass diese Dienstbarkeit im Grundbuch im 1. Rang eingetragen ist. Sonst könnte sie im Extremfall plötzlich wegfallen.
Natürlich muss ein Kaufvertrag unterschrieben und die Unterschriften müssen beglaubigt sein. Das ist beim Notar, dem Legalisator einer Gemeinde oder beim Bezirksgericht möglich.
Rechtsanwälte erfüllen zusätzlich zu diesen Diensten auch eine wichtige Funktion als Treuhänder. Ist ein Kauf vertraglich besiegelt, so wird er erst im Grundbuch eingetragen, wenn der vereinbarte Betrag auf das Treuhandkonto einbezahlt worden ist. Bei Finanzierung über Darlehen überweist die Bank das Geld auf das vom Rechtsanwalt eingerichtete Treuhandkonto. Damit sind die Risiken der Beteiligten abgesichert.