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Männer sollen "verpfuscht" worden sein: Kein Geständnis von Urologen

Die Verhandlung fand in Wien statt.
Die Verhandlung fand in Wien statt. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Der mit der Abwicklung von PCR-Tests für das Land Tirol in die Kritik geratene Gründer von HG Pharma, Ralf Herwig, hatte sich am Mittwoch am Wiener Landesgericht zu verantworten. Corona spielte bei der Verhandlung aber keine Rolle, sondern Herwigs Qualifikation als Facharzt für Urologie und Andrologie.
Urologe steht vor Gericht

Die Anklage legte ihm zur Last, Patienten nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechend behandelt und die Männer bei operativen Eingriffen "verpfuscht" zu haben.

Urologe bestätigte Vorwürfe nicht

Der Angeklagte und sein Verteidiger Nikolaus Rast wiesen die Vorwürfe zurück. "Er ist einer der führenden Experten auf diesem Gebiet weltweit. Er braucht sich keinen Namen machen, er hat ihn bereits", sagte Rast. Die Staatsanwältin hielt dem 56-Jährigen dagegen vor, sich gegenüber sechs Patienten, die sich zwischen 2013 und 2017 mit Erektionsproblemen an ihn gewandt hatten, als "großer Retter in Not" dargestellt zu haben. Die Männer hätten sich "die große Heilung" versprochen. Herwig hätte sie begutachtet und "allen Opfern eine Falschdiagnose erstellt". Ein vorgebliches venöses Leck in der Penisvene habe in Wahrheit gar nicht bestanden. Dennoch habe der Angeklagte die Männer einem von ihm selbst entwickelten OP-Verfahren - der sogenannten Sklerosierungstechnik - unterzogen. "Er hat sie quasi als Versuchskaninchen verwendet", stellte die Staatsanwältin fest.

Die von der Anklage umfassten gefäßchirurgischen Eingriffen waren der Strafverfolgungsbehörde zufolge weder indiziert noch entsprachen sie dem Stand der Wissenschaft. Vier Patienten soll Herwig damit eine dauerhafte erektile Dysfunktion zugefügt haben. Ein fünfter Patient litt nach der OP laut Anklageschrift an einer "wesentlichen Veränderung seines Penis".

Staatsanwältin berichtet von Selbstmorden

In zwei prozessgegenständlichen Fällen lautet die Anklage auf schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen, weil die Betroffenen bis zum heutigen Tag an den Folgen der Eingriffe leiden sollen. Zwei weitere Männer sollen Monate und Jahre gebraucht haben, um sich von der Operation zu erholen, diese Fälle sind als schwere Körperverletzung angeklagt. "Bei zwei Männern war die Belastung zu groß. Wir können sie nicht mehr hören. Sie haben Suizid begangen", gab die Staatsanwältin bekannt, die Herwig zudem schweren Betrug ankreidete. Der Urologe habe seine Patienten mit der Täuschung über Tatsachen - nämlich der Vorgabe, er könne sie von ihrem Leiden befreien - zur Bezahlung seiner Honorarnoten verleitet.

"Er wollte als Guru auftreten. Er wollte brillieren", hielt die Anklägerin zum Motiv fest. Sie stützte sich auf ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes Gutachten, demzufolge die von Herwig gestellten Diagnosen falsch waren. Die OP-Methode des Angeklagten wird in der Expertise als "experimentelle Behandlung" bezeichnet, die man nur im Rahmen klinischer Studien durchführen hätte dürfen.

Angebliche Erfolgsquote von Behandlungsmethode des Urologen

Herwig ließ die Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen nicht gelten. Verteidiger Rast verwies auf ein anderes, weit älteres Gutachten zu einem von der Anklage mitumfassten Fall. In dem vor sieben Jahren erstellten Dokument heiße es, dass die Diagnose - venöses Leck - richtig war und der operative Eingriff lege artig erfolgt sei, betonte Rast, der klar machte, dass für ihn die Anhörung dieses Experten im Zuge der weiteren Verhandlung unumgänglich sei.

Die Erfolgsquote bei Herwigs Behandlungsmethode liege bei "bis zu 80 Prozent", bemerkte Rast. Aktuelle Fachliteratur belege, dass sein Mandant "alles richtig gemacht" habe.

Urologe verwies auf Literatur

Der Angeklagte selbst betonte in seiner stundenlangen Beschuldigteneinvernahme, er sei nur bei drei Patienten gegen ein venöses Leck vorgegangen. "Das große Loch kriegen Sie so mit Medikamenten nicht geflickt. Das steht so auch in der Literatur", erläuterte der Urologe einem Schöffensenat (Vorsitz: Thomas Kreuter). Bei Patient Nummer vier habe er eine Narbenbehandlung durchgeführt. Patient Nummer fünf sei nach einer missglückten Operation 17 Jahre lang ein "Schmerzpatient bei anderen Ärzten" gewesen, diesem habe er "die Schmerzen weggenommen" und den Penis "ein Stück nach oben gesetzt. Das ist nichts für einen Lehrling, das ist eine richtige Operation". Der sechste Patient sei nur zum Schein an ihn herangetreten: "Das war ein Agent Provocateur."

Dass es nach den Eingriffen zur Behebung des venösen Lecks bei den Betroffenen zu Schwierigkeiten kam, führte der Angeklagte darauf zurück, dass ein Mann "keine Ruhe" gegeben hätte und ein anderer nicht mehr zur Nachkontrolle erschienen sei. Obwohl er im ersten Fall drei Wochen vollständige Ruhe angeordnet habe, hätte dieser Patient "ausprobiert, eine Erektion zu bekommen". Beschwerden von anderen ehemaligen Patienten waren dem Angeklagten unverständlich.

Urologe blickte in Vergangenheit

Er habe bisher 400 Operationen zur Behebung eines venösen Lecks durchgeführt. Die Erfolgsquote liege "je nach Gefäßsituation bei 70 bis 80 Prozent", sagte Herwig. Er bestritt auf Befragen der Staatsanwältin, seinen Patienten im Vorfeld erklärt zu haben, der Eingriff sei "risikolos".

Zeugen waren zum heutigen Termin noch keine geladen. Auch der von der Justiz bestellte Sachverständige aus dem Fachgebiet der Urologie war nicht anwesend - dem Vernehmen nach soll er einem anderweitigen Termin am Arbeits- und Sozialgericht (ASG) verpflichtet gewesen sein. Die Verhandlung wurde schließlich auf den 16. Februar 2022 vertagt.

(APA/Red)

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