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Mäder mit Beschwerde gegen Landesregierung

Mäder will keine Ausnahmen vom LKW Sonntagsfahrverbot
Mäder will keine Ausnahmen vom LKW Sonntagsfahrverbot ©Michael Mäser
Die Gemeinde Mäder bringt eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Landesregierung ein.

Mäder. Mit dem Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 14. August diesen Jahres wurde der Firma Rauch Fruchtsäfte für den Transport von Fruchtsäften und Red Bull eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot durch das Gemeindegebiet von Mäder gewährt – diese Genehmigung hätte nach Ansicht der Gemeinde Mäder jedoch nicht erteilt werden dürfen.

Behörde kann Bewilligung erteilen

Im Normalfall ist an Samstagen von 15 bis 24 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 00 bis 22 Uhr das Befahren von Straßen mit LKWS und Anhänger verboten – ausgenommen sind Transporte von leicht verderblichen Lebensmitteln. Dazu kann die Behörde auf Antrag durch Bescheid die Benützung von Straßen mit einem Fahrzeug oder einer Ladung mit größeren als den zulässigen Maßen und Gewichten bewilligen, wenn das Vorhaben im besonderen Interesse der österreichischen Volkswirtschaft liegt und sich anders nicht durchführen lässt. Grundlage dafür ist ein erhebliches wirtschaftliches Interesse des Antragstellers. In diesem Sinne wurde dem Vorarlberger Fruchtsafthersteller insgesamt für neun Fernzüge die Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot erteilt.

Belastungen fürs Wohngebiet

Die Gemeinde Mäder sieht hier aber keine Voraussetzungen und wird eine Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft einbringen, da die Landesregierung entgegen der Straßenverkehrsverordnung Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot für LKW´s erteilt hat. „Diese Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot hätte unserer Meinung nach nicht erteilt werden dürfen“, so Mäders Bürgermeister Rainer Siegele. Belastet wird dabei besonders das Wohngebiet von der Gemeindegrenze Altach bis zur Schweizerstraße. „Teilweise sind LKW’s auch vom Kreisverkehr durchs Dorf in Richtung Koblach gefahren“, sieht Siegele eine erhebliche Belastung für Mäder. Die Beschwerde wird nun von der BH an die zuständige Behörde weitergeleitet und „unser Ziel ist es, dass keine Ausnahmegenehmigungen mehr genehmigt werden“, hofft Bürgermeister Siegele. MIMA 

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