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Mädchen in Wien vergewaltigt: Zwei Jahre Haft für 17-Jährigen

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©APA/HANS PUNZ
Ein 17-Jähriger soll ein Mädchen am Gelände des Wiener Hauptbahnhofes vergewaltigt haben. Heute wurde er zu zwei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Weil er ein im Tatzeitpunkt 16 Jahre altes Mädchen auf dem Gelände des Wiener Hauptbahnhofs vergewaltigt haben soll, nachdem er die Betroffene zuvor mit Nacktbildern unter Druck gesetzt hatte, ist ein 17-Jähriger am Montag am Wiener Landesgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Acht Monate wurden unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam der bisher Unbescholtene unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

17-Jähriger legte Geständnis ab

"Ich bin nicht schuldig", hatte der Angeklagte zu Beginn des Verfahrens erklärt. Nachdem unter Ausschluss der Öffentlichkeit das Video mit der kontradiktorischen Befragung des Mädchens abgespielt und Bilder aus den am Bahnhof angebrachten Überwachungskameras gezeigt wurden, legte der Bursch nach kurzer Rücksprache mit seinem Verteidiger ein spätes Geständnis ab. Es sei richtig, was man ihm in der Anklage vorwerfe, warum er das gemacht habe, wisse er bis heute nicht, gab er sinngemäß zu Protokoll.

Zuvor hatte er behauptet, die 16-Jährige belaste ihn zu Unrecht, die Gründe dafür lägen "in der türkischen Kultur". Sowohl der Angeklagte als auch Mädchen haben türkische Wurzeln. Aufgrund ihrer Herkunft könne sie nicht zugeben, "dass was war", daher sage sie fälschlicherweise, er habe sie zu etwas gezwungen. "Damit sie ein gutes Bild vor ihren Eltern hat, hat sie das erfunden", erklärte er vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Martina Hahn).

Mädchen schickte dem Angeklagten Nacktbilder

Die beiden hatten einander über Instagram kennengelernt, tauschten sich dann über Snapchat aus, und irgendwann erhielt der 17-Jährige Nacktbilder des Mädchens, die er zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht persönlich getroffen hatte. Dessen ungeachtet habe er sie als seine Freundin betrachtet, wie er dem Gericht erläuterte: "Sie war meine Freundin. Ich war ihr Freund. Sie hat mich hübsch gefunden. Ich hab' sie hübsch gefunden. Sie hat mir freiwillig Nacktbilder geschickt. Es war eine normale Beziehung, ohne dass wir sexuellen Kontakt hatten."

Die Bilder hätten ihn durchaus erfreut, räumte der Bursch ein: "Ein Jugendlicher findet das schön. Man muss nicht unbedingt Körperkontakt haben, um sich solche Bilder zu schicken."

In weiterer Folge kam es zu einem Treffen auf der Donauinsel. Weil es die 16-Jährige nicht zuließ, dass der eine Spur Ältere ihr Handy kontrollierte - er wollte sichergehen, dass sie nicht mit anderen Burschen chattete -, erklärte er die Beziehung für beendet: "Sie hat es nicht verkraftet, dass ich mit ihr Schluss gemacht habe."

Vergewaltigung am Gelände des Wiener Hauptbahnhofes

Laut Anklage erzwang der Jugendliche im weiteren Verlauf am 12. Mai 2020 ein Treffen am Hauptbahnhof, indem er dem Mädchen drohte, er werde ihre Nacktbilder öffentlich machen. Dort soll der 17-Jährige das Mädchen unter einem Vorwand in einen abgelegenen Bereich gelockt, sie ausgezogen und vergewaltigt haben.

Die Jugendliche bekam vom Gericht eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 5.000 Euro zugesprochen. Dem verurteilten Burschen wurde zusätzlich die Weisung erteilt, sich einer Therapie zu unterziehen. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab zum Urteil vorerst keine Erklärung ab.

(APA/Red)

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