Die für Donnerstag am Wiener Landesgericht anberaumte Verhandlung gegen einen Jugendlichen, der am 11. Mai 2018 in Wien-Döbling ein siebenjähriges Mädchen aus der Nachbarschaft getötet hat, wird vermutlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn bekannt.
Siebenjährige in Wien getötet: Verhandlung nicht öffentlich
Das Jugendgerichtsgesetz sieht vor, dass die Öffentlichkeit von einer Hauptverhandlung ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse des angeklagten Jugendlichen geboten erscheint. Die Erörterung der Persönlichkeit und der Krankengeschichte des Angeklagten stellt jedenfalls ein schutzwürdiges Interesse dar.
Nachdem es in der gegenständlichen Verhandlung nur mehr um die Erörterung von insgesamt drei psychiatrischen Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit des noch 17-Jährigen geht - er wird am Freitag 18 -, ist damit zu rechnen, dass die Berufsrichter nach dem Aufruf zur Sache die Zuhörer und Medienvertreter aus dem Saal bitten werden. Die Öffentlichkeit wäre in diesem Fall erst wieder zur Urteilsverkündung zugelassen. Im Verhandlungssaal gilt überdies ein Fotografier- und Filmverbot.
Uneinigkeit bei Frage der Zurechnungsfähigkeit
Der mit einer schweren Persönlichkeitsstörung behaftete Bursch war im Dezember 2018 von Wiener Geschworenen als schuldfähig eingestuft worden. Er wurde in der ersten Verhandlung wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt und in den Maßnahmenvollzug eingewiesen. Das Gericht hatte es allerdings abgelehnt, ein von der Verteidigung beantragtes psychiatrisches "Obergutachten" einzuholen, nachdem sich zwei erfahrene Gerichtspsychiater nicht einig waren, ob der Angeklagte im Tatzeitpunkt überhaupt zurechnungsfähig war.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) ordnete in weiterer Folge die Beischaffung eines dritten Gutachtens und eine neue Verhandlung zur Klärung der Schuldfähigkeit des Jugendlichen an. Dass es sich bei der Bluttat grundsätzlich um Mord gehandelt hat, wurde vom OGH bestätigt.
Anime-Serien laut Gutachten "wesentlicher Faktor" für Bluttat
Die zur Obergutachterin bestellte psychiatrische Sachverständige Kathrin Sevecke kommt in ihrer 150 Seiten umfassenden Expertise zum Schluss, dass bei dem Jugendlichen zwar eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, schizoiden und callous-unemotionalen Zügen vorliegt. Sie geht jedoch - ebenso wie der von der Staatsanwaltschaft nominierte Gerichtspsychiater Peter Hofmann - von Zurechnungsfähigkeit aus.
Nach Ansicht von Sevecke gibt es "starke Anhaltspunkte", dass der Mediengewaltkonsum des Burschen, der sich mit Hingabe und oft über Stunden hinweg japanische Manga-Serien anschaute, ein "wesentlicher Faktor" für die Bluttat war. Speziell "Death Note" - die erklärte Lieblingsserie des Schülers - , aber auch andere Anime dürften "mit dazu geführt haben, dass er den 'Thrill des Tötens' erleben wollte", heißt es in dem schriftlichen Gutachten.
(APA/Red)