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Mädchen in Therme Wien sexuell missbraucht: Urteil gegen 20-Jährigen

Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.
Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig. ©APA (Sujet)
Am Dienstag wurde ein 20-jähriger Lehrling zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, da er vergangenen September in der Therme Wien eine 13-Jährige zu Oralsex aufgefordert hatte.

Zu sechs Monaten bedingt ist ein Lehrling am Dienstag von einem Wiener Schöffensenat verurteilt worden.

Der 20-Jährige hatte am 29. September 2019 in der Therme Wien im Pool-Bereich ein Mädchen in ein Gespräch verwickelt, schließlich ihre Hand unter seine Badehose geführt und sie zu Oralsex auf der Toilette aufgefordert. Die Betroffene holte den Bademeister. Sie war erst 13 Jahre alt.

Mädchen in Therme Wien zu Oralsex aufgefordert: Prozess

"Er hat Schande über die ganze Familie gebracht", meinte Verteidiger Rudolf Mayer mit Blick auf den Angeklagten. Dessen Vater saß zwei Meter hinter ihm im Publikum.

Der juvenil-unbedarft wirkende 20-Jährige war umfassend geständig. "Sie ist mir aufgefallen, weil sie hübsch ist", berichtete er. Das Mädchen habe ihm ihr Alter verraten, "aber sie hat älter gewirkt". Von daher habe er nicht angenommen, dass es Probleme gibt. Sie habe nichts dagegen gehabt, als er sie zu küssen begann und dies sogar "mit Zunge" erwidert. Dass er weiterging, habe ihr aber nicht mehr gefallen, räumte der Bursch ein.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ist nicht rechtskräftig. Der 20-Jährige hat seinen Angaben zufolge bisher keine intimen Erfahrungen mit Mädchen gemacht.

(APA/Red)

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