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Mädchen in Steyr erstochen: Angeklagter schwieg

Der 18-Jährige gab sich heute vor Gericht wortkarg.
Der 18-Jährige gab sich heute vor Gericht wortkarg. ©APA/VERENA LEISS
Heute startete der Prozess um die Tötung einer 16-Järhigen in Steyr, die im Dezember 2018 von ihrem Freund erstochen worden sein soll. Der junge Afghane selbst wollte "nicht darüber reden".
Mädchen in Steyr erstochen
17-Järhiger des Mordes angeklagt

Der Prozess um die Tötung einer 16-Jährigen im Dezember 2018 in ihrem Kinderzimmer in Steyr ist am Dienstag unter riesigem Publikums- und Medieninteresse gestartet. Angeklagt ist der zum Tatzeitpunkt 17-jährige afghanische Freund des Opfers. Ihm wird vorgeworfen, das Mädchen durch einen Stich in die Lunge umgebracht zu haben. Bei der Polizei sprach er von einem Unfall, vor Gericht schwieg er viel.

Die Sicherheitsvorkehrungen waren hoch, Besucher mussten sich ausweisen und Mobiltelefone abgeben. Im Verhandlungssaal waren zahlreiche Justizwachebeamte. Bei den Überlegungen zu den Sicherheitsvorkehrungen dürfte auch eine Mahnwache der Identitären nach der Bluttat eine Rolle gespielt haben. Dementsprechend begann Staatsanwalt Hans-Jörg Rauch mit einem Appell an die Geschworenen, nach Fakten zu entscheiden, nicht nach der "Stimmungslage im Land".

On-Off-Beziehung

In seinem Anklagevortrag schilderte er dann die Beziehung des heute 18-jährigen Afghanen zu dem 16-jährigen Opfer. Die beiden lernten einander demnach im Internet kennen und verliebten sich. Er sei aber immer dominanter und eifersüchtiger geworden, habe ihr den Kontakt zu anderen Burschen verboten. Es gab immer öfter Streit und schließlich kam es zu zwischenzeitlichen Trennungen. Der Angeklagte bestätigte die On-Off-Beziehung, bestritt aber die Eifersucht und das Kontrollverhalten.

Im Dezember 2018 hatten sich die beiden wieder einmal versöhnt. Er besuchte seine Freundin in der Wohnung ihrer Mutter und das Pärchen zog sich ins Zimmer des Mädchens zurück. Dort soll die 16-Jährige über ihre Gefühle gesprochen und gesagt haben, dass sie nicht glücklich sei und ihn hasse. Daraufhin soll er ein Messer genommen und ihr in den Rücken gerammt haben. Sie verblutete. Er sei noch die ganze Nacht im Zimmer geblieben, habe die Leiche zugedeckt, die Tatwaffe in einem Plüschtier versteckt und die Tür verbarrikadiert, so Rauch. Dann sei er aus dem Fenster gesprungen und nach Wien geflüchtet. Am 11. Dezember stellte er sich aufgrund des massiven Fahndungsdrucks der Polizei.

18-Jähriger gab sich schweigsam

Die Staatsanwaltschaft sieht in der Tat einen Mord. Laut Verteidiger Andreas Mauhart sei der Angeklagte zwar "schuld am Tod des Mädchens", habe aber keinen Tötungsvorsatz gehabt. Der 18-Jährige selbst gab sich in seiner Einvernahme schweigsam. Deshalb behalf sich Richter Christoph Mayer mit den polizeilichen Einvernahme-Protokollen. Dort hatte der junge Mann behauptet, er sei mit dem Küchenmesser in der Hand gestürzt, weil er betrunken gewesen und ihm schwindelig geworden sei. Dabei habe er die Jugendliche wohl am Rücken getroffen. Vielleicht habe sich das Messer auch selbst gedreht.

"Das kann man ausschließen", meinte der gerichtsmedizinische Sachverständige Fabio Monticelli zu der vom Angeklagten präsentierten Version. Laut dem Gutachter sei das Mädchen durch "Verbluten nach innen und außen durch einen Brustkorbstich" gestorben. Der Stich müsse sehr wuchtig gewesen sein, weil eine Rippe durchstoßen wurde. Ein Sturz durch einen Ohnmachtsanfall infolge Alkoholisierung komme nicht infrage, weil man in dieser Situation den Muskel für eine solche Bewegung nicht ausreichend anspannen könne, erklärte Monticelli.

Angeklagter soll Eifersüchtig gewesen sein

Die Familie des Opfers berichtete im Zeugenstand von großer Eifersucht des Angeklagten. Das sei so weit gegangen, dass die 16-Jährige ihre Kontakte - auch die der Geschwister - aus dem Handy habe löschen müssen. Laut der Mutter habe der Angeklagte ihre Tochter auch überredet, die Schule aufzugeben und arbeiten zu gehen. "Er hat gesagt, sie muss arbeiten gehen, sie brauchen Geld." Allerdings soll er auch eifersüchtig reagiert haben, wenn sie im Geschäft mit Kunden sprach.

Am Mittwoch soll die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner ihr Gutachten präsentieren. Demnach sei der junge Mann zurechnungsfähig und es liege auch kein Grund für eine Einweisung in eine Anstalt vor. Ein Urteil der Geschworenen ist ebenfalls für Mittwoch zu erwarten.

(APA/red)

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