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Mädchen aus NÖ starb weil Eltern Erkrankung nicht behandeln ließen: Fünf Jahre Haft

Bereits zuvor wurden die Eltern zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil sie die Erkrankung ihrer Tochter nicht behandeln ließen.
Bereits zuvor wurden die Eltern zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil sie die Erkrankung ihrer Tochter nicht behandeln ließen. ©APA
Die Eltern eines 13-jährigen Mädchen, die die chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung ihrer Tochter nicht behandeln haben lassen, sind am Dienstag in Krems erneut wegen gröblicher Vernachlässigung einer unmündigen Person mit Todesfolge zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Niederösterreicherin starb im September 2019 an den Folgen der unbehandelten Erkrankung. Die Strafaussprüche sind noch nicht rechtskräftig.
Bereits zuvor zu fünf Jahren Haft verurteilt

Die Angeklagten standen am Dienstag bereits zum zweiten Mal in der Causa vor Gericht. Die Strafaussprüche vom 12. Februar - ebenfalls je fünf Jahre Haft - waren vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben worden, was einen zweiten Rechtsgang notwendig machte. Grund für die Entscheidung des Höchstgerichts war u.a., dass das angeführte Delikt im Urteil zu weit gefasst worden war. Der damalige Wahrspruch der Geschworenen war vom Höchstgericht allerdings bestätigt worden, womit der ursprüngliche Vorwurf des Mordes durch Unterlassung vom Tisch war.

Mediales Aufsehen nach Tod der 13-jährigen Niederösterreicherin

Das Ableben der 13-Jährigen aus dem Bezirk Krems am 17. September 2019 sorgte nach dem verzögerten Bekanntwerden für mediales Aufsehen. Grund dafür war, dass die Eltern eine Behandlung des Mädchens über längere Zeit hinweg aus religiösen Gründen unterlassen hatten. Als Mitglieder der evangelikalen Religionsgemeinschaft "Gemeinde Gottes" vertraute das Duo auf Gott anstatt auf die Ärzte und zog Fasten und fortwährende Gebete für eine Heilung einer medizinischen Behandlung vor.

Im Rahmen der Verhandlung vom Dienstag kamen die beiden Beschuldigten nicht zu Wort. Während die Staatsanwältin aufgrund der "besonders grausamen Weise" der Tatbegehung eine höhere Strafe als die im Februar verhängten fünf Jahre forderte, plädierte Verteidiger Rudolf Mayer für eine rationale Herangehensweise.

Das Schwurgericht war sich bereits nach wenigen Minuten einig und entschied sich einmal mehr für fünfjährige Haftstrafen. Mildernd wurde nach Angaben der vorsitzenden Richterin der ordentliche Lebenswandel und das reumütige Geständnis der Beschuldigten vom Februar gewertet. Als erschwerend galten die Tatbegehung gegen einen nahen Angehörigen und der lange Tatzeitraum. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, Verteidiger Mayer erbat sich Bedenkzeit.

(APA/Red.)

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