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Totes Mädchen in NÖ: Eltern zu fünf Jahren Haft verurteilt

Das Urteil gegen die Eltern des toten Mädchens ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil gegen die Eltern des toten Mädchens ist nicht rechtskräftig. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Weil sie ihre kranke Tochter vernachlässigt haben und diese an einer chronischen Bauchspeicheldrüsenentzündung starb, wurden die Eltern zu fünf Jahren Haft nicht rechtskräftig verurteilt.

Mit nicht rechtskräftigen Schuldsprüchen wegen gröblicher Vernachlässigung einer unmündigen Person mit Todesfolge hat am Mittwoch ein Prozess gegen einen 39-Jährigen und seine Ehefrau (35) in Krems geendet. Die beiden müssen fünf Jahre in Haft. Sie sollen die chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung ihrer 13-jährigen Tochter nicht behandeln haben lassen, was zum Tod führte.

Mädchen litt an chronischer Bauchspeicheldrüsenentzündung

Das Ableben des Kindes am 16. September 2019 hatte eine jahrelange Vorgeschichte. Schon im Juni 2017 war der Gesundheitszustand des Mädchens kritisch. Nach Intervention der Bezirkshauptmannschaft Krems wurde die damals Zehnjährige in das SMZ-Ost in Wien eingeliefert. Dort wurde die chronische Entzündung der Bauchspeicheldrüse, auch Pankreatitis genannt, diagnostiziert. Trotz Warnungen der Ärzte unterschrieb der Vater acht Tage später einen Revers, woraufhin das Mädchen in häusliche Pflege übergeben wurde. Nach dem Sommer 2017 ließen die Eltern - deutsche Staatsbürger mit Wurzeln in Usbekistan bzw. Kasachstan - das Kind nicht mehr medizinisch behandeln. Die Pankreatitis verschlechterte sich in dieser Zeit laut Staatsanwaltschaft stetig.

Mitte September 2019 spitzte sich die gesundheitliche Lage der nunmehr 13-Jährigen zu, bis das Mädchen am 17. des Monats nicht mehr aus einem diabetischen Koma erwachte. Die Eltern beobachteten das Sterben ihrer Tochter vom Krankenbett aus. Anstatt einen Arzt zu rufen, verließen sie sich auf ihren Glauben.

Eltern hatten "auf Gott vertraut"

Dieser spielte in der Hauptverhandlung eine bedeutende Rolle. Die im Bezirk Krems wohnenden Beschuldigten und ihre Kinder gehören laut eigenen Angaben der evangelikalen Religionsgemeinschaft "Gemeinde Gottes" an. Der 39-Jährige charakterisierte die Gruppierung unter anderem als strikt bibeltreu mit konservativen Moralvorstellungen und dem Glauben an Wunderheilungen. Angesichts des schlechten Gesundheitszustandes der Tochter hätten er und seine Frau "auf Gott vertraut" und gehofft, "dass Gott ihr hilft". Der 13-Jährigen habe er dennoch angeboten, zum Arzt zu fahren, "aber sie wollte nicht. Sie hat ihr Vertrauen auf Gott gesetzt". Die Erkrankte habe gesagt "wenn Gott sie nicht heilt, will sie in den Himmel".

Von Fasten und fortwährenden Gebeten für die Tochter berichtete auch die beschuldigte Mutter."Ich habe erwartet, dass Gott sie gesund macht. Er hat uns immer geholfen - es gab keine Ursache, wieso er nicht helfen sollte", betonte sie. Die 35-Jährige räumte jedoch ein, aus jetziger Sicht in einer vergleichbaren Situation einen Arzt zu rufen.

Frage nach Mord durch Unterlassung zugunsten der Angeklagten

Bei den mehr als zweistündigen Beratungen wurden sich die Geschworenen in Bezug auf die Hauptfragen nach Mord durch Unterlassung nicht einig, das Ergebnis lautete 4:4. Bei Stimmengleichheit ist ex lege zugunsten der Angeklagten vorzugehen. Die Eventualfragen nach gröblicher Vernachlässigung einer unmündigen Person wurden einstimmig bejaht. Das Urteil wurde von den beiden Deutschen angenommen, die Staatsanwältin kündigte hingegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

(APA/Red)

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