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Lockdown-Verordnung im Hauptausschuss fixiert

Die Verordnung gilt erst einmal nur bis zum 4. Jänner.
Die Verordnung gilt erst einmal nur bis zum 4. Jänner. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Die Verordnung für den ab 26. Dezember geltenden dritten "harten" Lockdown ist am Dienstagvormittag im Hauptausschuss des Nationalrates beschlossen worden.
Die Regeln im Detail

Damit werden die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wie angekündigt wieder verschärft. Die Ausgangsbeschränkungen gelten dann wieder rund um die Uhr, Treffen dürfen nur mit einer haushaltsfremden Person stattfinden. Der Handel sperrt bis auf Grundversorger zu, Beherbergungs-, Freizeit- und Kulturbetriebe bleiben zu.

"Freitesten" ab Mitte Jänner

Die Verordnung gilt vorerst nur bis 4. Jänner, der Lockdown wird aber verlängert werden - und zwar bis 24. Jänner, wie die Regierung bereits letzte Woche angekündigt hatte. Allerdings plant Türkis-Grün ein freiwilliges "Freitesten" ab Mitte Jänner: Wer an den (für 15., 16. und 17. Jänner vorgesehenen) Gratis-Coronatests teilnimmt und dann ein negatives Ergebnis vorlegen kann, darf den Lockdown bereits am 18. Jänner beenden - eine Woche früher als die Testverweigerer.

Für das Freitesten wird noch ein eigener Nationalratsbeschluss fällig, dafür ist für Jahresanfang eine Sondersitzung des Nationalrates angepeilt. Für negativ Getestete sollen dann ab 18. Jänner tagsüber keine Ausgangsbeschränkungen mehr gelten, auch dürfen sie die dann wieder offene Gastronomie nutzen. Auch Einkaufen abseits der Grundversorger wird ab dann für die Getesteten wieder möglich sein. Ebenso geplant ist ab 18. Jänner eine Öffnung von Kultureinrichtungen (unter Einschränkungen).

Schule noch nicht geregelt

Grund für die vorerst nur bis 4. Jänner reichende Gültigkeitsdauer der Verordnung ist die im Covid-19-Maßnahmengesetz festgeschriebene Vorgabe, dass Ausgangsbeschränkungen nur für maximal zehn Tage erlassen werden dürfen. Danach bedarf es eines neuerlichen Beschlusses im Hauptausschuss. Eine entsprechende Sitzung ist bereits für den 4. Jänner eingeplant.

Noch nicht enthalten in der Verordnung ist der für die Zeit nach den Weihnachtsferien (ab 7. Jänner) geplante Wechsel des kompletten Schulbetriebs in den Distanz-Unterricht nach Hause. Angekündigt ist, dass diese Maßnahmen bis 17. Jänner gelten wird. Für Schüler bis 14 Jahre wird es (wie schon aus dem zweiten Lockdown bekannt) bei Bedarf an den Schulen wieder Betreuung und Lernunterstützung geben. Für den Schul-Lockdown wird (vor Start desselben) eine eigene Verordnung aus dem Bildungsministerium erlassen.

FFP2-Pflicht in Gondeln gilt nicht für Kinder

Die Vorgaben blieben gegenüber dem bisher Kommunizierten weitgehend unverändert. Bei den Regeln für den ab 24. Dezember möglichen Skibetrieb gab es eine kleine Änderung: Die am Lift bzw. im Wartebereich der Seil- oder Zahnradbahnen vorgeschriebene Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt für Kinder nicht, sondern erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Jüngere müssen keine Maske tragen.

Die Verordnung erhielt im Hauptausschuss die Zustimmung der Regierungsparteien ÖVP und Grüne, seitens der Opposition gab die SPÖ ihr OK. FPÖ und NEOS sagten Nein zur Lockdown-Verordnung.

(APA/red)

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