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Lockdown: Billa-Mutter Rewe schränkt Sortiment ein

Rewe will nur die für den Lebensmittelhandel typischen Warengruppen anbieten.
Rewe will nur die für den Lebensmittelhandel typischen Warengruppen anbieten. ©AP (Sujet)
Auch beim zweiten Lockdown gibt es Diskussionen um das Angebot von Non-Food-Artikeln in Supermärkten. Während Billa-Mutter Rewe auf den Verkauf verzichtet, wollen Spar, Hofer und Lidl das Sortiment nicht einschränken.

Spar, Hofer und Lidl wollen ihr Sortiment im Corona-Lockdown nicht einschränken. Die Billa-Mutter Rewe verzichtet auf den Verkauf von Non-Food-Artikeln. Ab der morgen gültigen COVID-19-Notmaßnahmenverordnung dürfen Supermarktketten und Diskonter nur mehr ihr "typisches Warensortiment" anbieten.

Beim ersten Lockdown führte der Verkauf von Heimwerkerzubehör, Sportgeräten und -textilien, Gartenprodukten und Spielzeug durch die Supermarktketten zu großem Unmut von anderen Händlern, die geschlossen halten mussten.

Spar, Hofer und Lidl bieten während Lockdown Non-Food-Sortiment

"Eine Beschränkung der bei Interspar Hofer und Lidl Österreich seit Jahrzehnten üblichen Sortimente, wäre gesetz- und verfassungswidrig", so die Händler in einer gemeinsamen Aussendung am Montagnachmittag. Zur Grundversorgung der Bevölkerung würden diese Sortimente auch während des Lockdowns weiterhin verkauft. "Diese Vorgehensweise wurde eingehend rechtlich geprüft", heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme. "Würde Spar, Hofer und Lidl der Verkauf von Non-Food-Sortimenten untersagt werden, würden sie keine Entschädigung erhalten."

"Eine Sortimentsbeschränkung im Lebensmittelhandel wäre gesetzeswidrig, weil der Gesundheitsminister laut COVID-19-Maßnahmengesetz zwar eine Schließung von Geschäften verordnen kann. Er hat jedoch keine Ermächtigung, bei denen, die geöffnet haben, eine Sortimentsbeschränkung vorzunehmen", argumentieren Spar, Hofer und Lidl. Außerdem sei eine Sortimentsbeschränkung im Lebensmittelhandel verfassungswidrig, weil dies eine wettbewerbliche Maßnahme und eine Wettbewerbsbeschränkung wäre. "Der Verordnungsgeber (in diesem Fall der Gesundheitsminister) hat aber keine Kompetenz für eine Wettbewerbsbeschränkung", so das Fazit der Händler.

Bei Rewe nur "typische Warengruppen" erhältlich

Rewe (Billa, Merkur, Adeg, Penny) hat im Vergleich zu anderen Lebensmittelhändlern einen relativ niedrigen Anteil an Non-Food-Artikel. "Wir wollen nicht auf dem Rücken der Händler, die jetzt im zweiten Lockdown wieder schließen müssen, Umsätze machen", so der Vorstand von Rewe International und Billa Merkur Österreich, Marcel Haraszti, in einer Aussendung. Man werde "selbstverständlich nur die für den Lebensmittelhandel typischen Warengruppen anbieten". "Wir fordern auch unsere Kollegen im Lebensmittelhandel auf, diesen Weg mitzugehen", sagte Haraszti in Richtung der Mitbewerber.

Die Wochen vor Weihnachten sind für den Handel die umsatzstärkste Zeit im Jahr. "Und es kann nicht sein, dass wir als Lebensmittelhändler den Branchenkollegen jetzt Umsätze wegnehmen, die sie im Weihnachtsgeschäft dann nicht mehr nachholen können", so der Rewe-International-Chef.

"Typisches Warensortiment" in Verordnung geregelt

Das Sozial- und Gesundheitsministerium hat in der rechtliche Begründung zur COVID-19-Notmaßnahmenverordnung das "typische Warensortiment" folgend definiert: "So dürfen etwa in Mischbetrieben, die unter die Z 2 (Lebensmittelhandel) fallen, nur Waren im Sinne des Abs. 4 (dh etwa zum Erwerb von Lebensmitteln, Sanitärartikeln, Tierfutter) angeboten werden, nicht aber Spielzeug, Blumen oder Elektrogeräte." Weiters heißt es in der Begründung: "Dadurch soll eine unsachliche Privilegierung der vom Betretungsverbot ausgenommenen Mischbetriebe gegenüber den vom Betretungsverbot erfassten Betriebsstätten vermieden werden."

Sortimentseinschränkung bei Supermärkten soll kontrolliert werden

Die ab morgen verordnete Sortimentseinschränkung bei Supermarktketten und Diskontern soll auch kontrolliert werden. "Mit der Vollziehung der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung sind die Gesundheitsbehörden betraut. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben diese über deren Ersuchen bei der Ausübung zu unterstützen", hieß es vom Gesundheitsministerium am Montagnachmittag auf APA-Anfrage.

Das Gesundheitsministerium pocht mit Verweis auf die Covid-19-Notmaßnahmenverordnung darauf, dass Lebensmittelhändler nur Waren im Bereich Lebensmittel und Tierfutter anbieten dürfen, nicht aber etwa Spielzeug oder Elektrogeräte. Lieferungen von Waren, die nicht über die offenen Geschäfte verkauft werden dürfen, seien natürlich weiterhin möglich. Wenn sich ein Betrieb nicht an die Auflagen hält, dann ist der Betriebsinhaber laut Verordnung mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro zu bestrafen.

Schramböck appelliert an Händler-Fairness

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) appelliert an die Fairness der Supermarktketten, während des Lockdowns ihr Sortiment einzuschränken und nicht etwa Spielzeug oder Sportartikel zu verkaufen.

Die Ministerin verwies darauf, dass mit der Verordnung eine "unsachliche Privilegierung" der Supermarktketten verhindert werden soll, weil etwa Spielzeugläden oder Sporthändler im Lockdown geschlossen sind. Kunden würden sich merken, "wie sich Unternehmen jetzt verhalten", sagte die Wirtschaftsministerin am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Wien. Bei vielen Produkten könne man auch warten und diese in drei Wochen kaufen, sagte Schramböck in Richtung der Konsumenten.

SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter appelliert an Spar, Hofer und Lidl "die Fehler der Bundesregierung nicht auszunutzen". Die verordnete Sortimentsbeschränkung sei "rechtlich gesehen ein solcher Fehler". "Vom Zusperren des Handels zu profitieren mag vielleicht kurzfristig gewinnbringend sein, wird sich jedoch gesamtwirtschaftlich negativ auswirken", so Matznetter in einer Aussendung.

WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik appellierte an beide Seiten, den Streit zu schlichten. Es brauche "ein Zeichen der Solidarität", sagte Trefelik im Ö1-"Mittagsjournal".

Handelsforscher Ernst Gittenberger von der Johannes Kepler Universität Linz kann beide Standpunkte nachvollziehen. "Da prallen natürlich zwei Meinungen aufeinander", sagte Gittenberger im Ö1-"Morgenjournal". Auf der einen Seite würden Spielwaren, Elektro- und Schreibwaren zum "normalen Sortiment" größerer Supermärkte gehören. Auf der anderen Seite würden Facheinzelhändler beklagen, dass ihnen vielleicht Umsatz entgehen könnte. Im Fachspielwarenhandel würden diese Käufe vielleicht nicht mehr nachgeholt. "Also hat auch diese Meinung natürlich etwas für sich", so der Handelsforscher.

(APA/Red)

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