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LIVE: Regierung präsentiert Verordnung zu Öffnung am 19. Mai

LIVE-Stream: Regierung präsentiert Öffnungsverordnung.
LIVE-Stream: Regierung präsentiert Öffnungsverordnung. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Die Bundesregierung präsentiert am Montag jene Verordnung, die ab dem 19. Mai die Grundlage für die geplanten Öffnungsschritte nach dem Corona-Lockdown bilden soll. Wir berichten ab 14.00 Uhr via Live-Stream von der Pressekonferenz.
Regierung präsentiert Spcherheitskonzept

Als fix gilt, dass es zu Öffnungen in allen Bereichen in ganz Österreich kommt, etwa der Gastronomie, dem Tourismus und den Freizeitbetrieben - freilich begleitet von Sicherheitsmaßnahmen.

Verordnung für Öffnungen ab 19. Mai wird präsentiert

Nach der Videokonferenz wird die Regierungsspitze mit Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (beide Grüne) sowie Tourismusministerin Elisabeth Köstinger die Verordnung im Kanzleramt präsentieren. Bereits am Wochenende zeigte sich Kurz zuversichtlich, dass mit 19. Mai ein "großer Schritt in Richtung Normalität" folgen werde. Diesen machten der Impffortschritt und das massive Testen möglich, so Kurz. Mückstein betonte, die Österreicher könnten sich darauf verlassen, dass er die "Lage weiter genau beobachten" und gegebenenfalls eingreifen werde. "Dreh- und Angelpunkt" des Sicherheitskonzepts sei die Definition von Personen, "von denen ein geringes epidemiologisches Risiko ausgeht" - also jenen, die genesen, getestet bzw. geimpft sind.

Pläne für Gastronomie

Geplant ist etwa die komplette Öffnung der Gastronomie, sowohl Indoor als auch Outdoor, wie sie seit Wochen in der "Modellregion" Vorarlberg praktiziert wird. Laut einem auch der APA vorliegenden Verordnungs-Entwurf ist beim Besuch eines Gastlokals, eines Beherbergungsbetriebes sowie beim Betreten von nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeitbetrieben oder von Freizeiteinrichtungen eine Registrierung von Gästen bzw. Kunden angedacht. Dazu müssen Name und Telefonnummer (wenn vorhanden auch E-Mail-Adresse) angegeben werden. Zusätzlich ist für derartige Besuche auch ein negativer Test bzw. eine Impfung oder eine nachgewiesenen überstandene Covid-Erkrankung erforderlich.

Für das Personal gelten ebenfalls Regeln. Ein Coronatest muss hier mindestens einmal die Woche absolviert werden, auch soll es Maskenpflicht etwa für Kellner geben. Zwischen den Tischen wird - so ist zumindest geplant - ein Abstand von zwei Metern vorgeschrieben. Eine Öffnung von Lokalen soll von 5 bis 22 Uhr möglich sein.

Registrierungspflicht auch bei privaten Treffen?

Eine Registrierung muss laut dem vorliegenden Entwurf auch bei Zusammenkünften (auch privaten) mit über zehn Teilnehmern erfolgen. Einschränkungen dürfte es aber auch bei Treffen mit einer geringeren Personenanzahl geben. Zwischen 22 und 5 Uhr dürfen sich laut Entwurf maximal vier Erwachsenen aus unterschiedlichen Haushalten (plus minderjährige Kinder) treffen (indoor oder outdoor). Tagsüber soll diese Limitation für Innenräumen ebenfalls gelten, sofern nicht gewisse Voraussetzungen (siehe unten) gegeben sind. Outdoor dürfen sich laut den durchgesickerten Plänen tagsüber bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten (plus höchstens zehn Minderjährige) treffen.

Zusammenkünfte von bis zu 50 Personen (ohne zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplatz) sind dann zulässig, wenn die erwähnte Registrierung vorliegt und es einen Verantwortlichen gibt. Dieser muss die Zusammenkunft spätestens eine Woche im Voraus bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen. Auch soll bei solchen Treffen die 2-Meter-Abstandsregel zwischen haushaltsfremden Personen gelten.

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(APA/Red)

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