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Linz/BAWAG-Prozess vorerst gestoppt

Befangenheitsantrag gegen Richter Andreas Pablik
Befangenheitsantrag gegen Richter Andreas Pablik
Die für Freitag am Handelsgericht Wien anberaumte Verhandlung im Swap-Prozess der Stadt Linz gegen die BAWAG P.S.K. findet nicht statt.

Grund dafür ist ein von der Stadt Linz gegen den vorsitzenden Richter Andreas Pablik eingebrachter Befangenheitsantrag. Die Stadt hat Bedenken, ob Pabliks Verhandlungsführung durchgängig unparteiischen Prinzipien folgt.

Zweiter Befangenheitsantrag

Es ist dies bereits der zweite Befangenheitsantrag gegen einen Wiener Handelsrichter innerhalb kurzer Zeit. Erst im Mai stellte der Anwalt der Stadt St. Pölten in einem ähnlich gelagerten Zivilprozess einen Befangenheitsantrag gegen Richter Martin Ogris. Auch hier geht es um ein zu Lasten der Stadt in Schieflage geratenes Swap-Geschäft. Beklagte Bank ist hier die Raiffeisen Landesbank Niederösterreich-Wien (RLB NÖ-Wien).

Die Stadt Linz hat Anfang der Woche gegen Richter Ogris einen Befangenheitsantrag eingebracht. Nachdem der Verhandlungstermin nun abgesagt wurde, muss der ursprünglich für Freitag geladene Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) auch nicht vor Gericht erscheinen. Luger erklärte, er werde so lange nicht aussagen, solange das Thema Befangenheit im Raum stehe.

“Da der abgelehnte Richter bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Ablehnungsantrag im Wesentlichen nur Handlungen vornehmen darf, die keinen Aufschub gestatten, wurde die für 4.7.2014 anberaumte Verhandlung abgesetzt. Sie findet daher nicht statt”, erläuterte das Handelsgericht Wien.

Verfahrensbestimmungen

Die Verfahrensbestimmungen sehen nun vor, dass sich der abgelehnte Richter zu diesem Antrag äußert. Weiters ist der beklagten Partei – also der BAWAG – Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag zu geben. Danach entscheidet ein für Ablehnungen zuständiger Senat des Handelsgerichtes Wien ohne mündliche Verhandlung mit Beschluss darüber, ob die Ablehnung berechtigt ist. Wird der Ablehnung stattgegeben, gibt es kein weiteres Rechtsmittel. Wird sie abgelehnt, kann dagegen Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erhoben werden.

Bedenken gegen Verhandlungsführung

Die Stadt Linz hat Bedenken gegen die Verhandlungsführung von Pablik. Die Anwälte nannten etwa den Kostenersatz in Höhe von 36.000 Euro, der von Linz wegen der Pannen bei der Einvernahme des Ex-Finanzdirektors Werner Penn gefordert wird. Auch die Vorgehensweise bei der Ladung von Luger wird kritisiert. Denn das Gericht habe vor einem offiziellen an ihn gerichteten Schriftsatz eine Presseinformation geschickt. Eine weitere Ungleichbehandlung sei, dass die städtische Immobiliengesellschaft zur Herausgabe von Protokollen verpflichtet wurde. Die BAWAG hingegen habe wichtige Informationen bisher nicht herausgeben müssen, argumentieren die Rechtsvertreter.

Streitwert bereits bei halber Mrd. Euro

Der Streitwert des Linzer Swap-Geschäfts beträgt inklusive Zinsen und Gerichtsgebühren bereits über eine halbe Milliarde Euro. Die BAWAG beklagt, dass in Linz vor den Gemeinderatswahlen im kommenden Jahr kein politischer Wille für eine Lösung des Streites erkennbar sei.

Bei der Einvernahme von Luger wäre es laut BAWAG-Chefjurist Alexander Schall auch um seine “Wahrnehmungen zu allfälligen Problemen mit Swap-Bewertungen” in seiner Rolle als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Immobilien Linz GmbH (ILG) gegangen. Durch die bisherige Nicht-Vorlage der ILG-Protokolle durch die Stadt Linz würde nämlich klar werden, dass die Linzer Entscheidungsträger zumindest seit dem Jahr 2008 ein detailliertes Wissen über die Swap-Geschäfte hatten, glaubt Schall die Stadtverantwortlichen in Erklärungsnotstand.

Der Streitwert der Klage zum Swap “4175”, Zinsen und Gerichtsgebühren inklusive, liegt laut BAWAG bereits über 530 Mio. Euro. Die Stadt hatte 2007 mit der BAWAG ein Währungs- und Zinstauschgeschäft abgeschlossen. Es sollte einen 195-Mio.-Schweizer-Franken-Kredit, der bei einer anderen Bank anhängig ist, absichern. Mit dem Höhenflug des Frankens rutschte der Swap aber immer mehr ins Minus. “Nach den letzten Aussagen von Bürgermeister Luger ist vor den Gemeinderatswahlen 2015 kein politischer Wille für eine Lösung erkennbar”, so der BAWAG-Chefjurist. Nach der Wahl würden es dann voraussichtlich bereits mehr als 600 Mio. Euro sein.

(APA)

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