Mit der Veröffentlichung des 29. Bundesgesetzblattes am 4. Jänner wurde die gesetzliche Bestimmung, auch am Tag stets mit Licht zu fahren, ein für alle mal abgeschafft und das rückwirkend auf den 1.1. 2008. Das Gesetz wurde somit bereits ein Jahr nach Einführung, damals unter dem Verkehrsminister Ludwig Gorbach, schon wieder abgeschafft. Die erwartete signifikante Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr scheint sich also statistisch nicht bestätigt zu haben.
Winterausrüstungspflicht ab 1.1.2008
Imselben Gesetzblatt ist auch die neue situative Winterausrüstungspflicht mit verankert, die mit dem 1.1.2008 verpflichtend gilt. Nach dieser müssen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen bis 15. April Fahrzeuge ohne Winterbereifung mit Schneeketten unterwegs sein. Diese Ausrüstungspflicht gilt generell vom 1. November bis 15. April des Folgejahres.
Empfindliche Strafen zu befürchten
“Wer sein Auto auf Eis- oder Schneefahrbahn nicht entsprechend ausgerüstet hat, muss mit einem Organmandat in der Höhe von 35 Euro rechnen. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen theoretisch sogar bis zu 5.000 Euro Strafe”, erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. “Außerdem ergibt sich eine Änderung, wenn ein Unfall mit Sommerreifen auf Winterfahrbahn passiert.