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LH Stelzer schließt Lockdown in Oberösterreich nicht mehr aus

Stelzer würde bundeseinheitliche Corona-Maßnahmen präferieren.
Stelzer würde bundeseinheitliche Corona-Maßnahmen präferieren. ©APA/FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR
Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer erwartet angesichts der hohen Corona-Zahlen "ein bundesweit einheitliches und hartes Vorgehen". Sollte es nicht dazu kommen, schließt er einen Alleingang mit Lockdown nicht mehr aus.

Der oö. LH Thomas Stelzer (ÖVP) schließt einen Lockdown nicht mehr aus: Er will sich bei der Landeshauptleutekonferenz am Freitag "für ein bundesweit einheitliches und hartes Vorgehen" stark machen, teilte er am Donnerstag mit. Sollte es dazu nicht kommen, "werden wir uns in Oberösterreich auf weitere notwendige Verschärfungen vorbereiten".

Für Donnerstagnachmittag hat er das medizinische Expertenboard des Landes zu Beratungen über die weiteren Schritte einberufen.

Oberösterreichischer LH Stelzer für "hartes Vorgehen"

"Obwohl wir in Oberösterreich bereits mehrmals zusätzliche Verschärfungen vorgenommen haben, ist die Corona-Lage noch immer sehr dramatisch", so Stelzer. Auch wenn Oberösterreich und Salzburg am stärksten betroffen seien, will er eine bundeseinheitliche Vorgehensweise. Allerdings: "Sollte ein einheitliches Vorgehen der Bundesregierung gemeinsam mit allen Ländern nicht gelingen, das deutlich über das derzeit in Oberösterreich geltende Schutzniveau reicht", werde man in Oberösterreich weitere Schritte setzen, "um die medizinische Versorgung in den Spitälern zu stabilisieren und die Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den Spitälern vor Überlastung zu schützen", betont er.

Rechtliche Verpflichtung zu Lockdown

Eine rechtliche Verpflichtung für einen kompletten Lockdown angesichts überlasteter Spitäler ortet der Verfassungsexperte und Rechtsanwalt Christian F. Schneider gegenüber der Tageszeitung "Die Presse" (Donnerstag-Ausgabe). Droht der Zusammenbruch des Gesundheitssystems, wie es derzeit in Salzburg der Fall ist, werde aus der Kann-Bestimmung eines Lockdowns für alle im Covid-19-Maßnahmengesetz eine Muss-Bestimmung, so die Argumentation. Laut dem Verfassungsgerichtshof bestehe in solchen Fällen kein freies Ermessen, sondern ein gesetzlich gebundenes, so Schneider. Dafür sprächen auch die grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates, Gesundheitsgefährdungen hintanzuhalten.

(APA/Red)

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