Ein Gesetzesentwurf von Bildungs- und Wissenschaftsministerium zur Harmonisierung des Studienrechts ist seit Montag in Begutachtung.
Uni-Absolventen wird Quereinstieg in Lehrerberuf erleichtert
Bei Lehrermangel in gewissen Fächern soll so der Bedarf rascher gedeckt werden.Wien. Das neue zweijährige (120 ECTS-Punkte) Masterstudium für das Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung), also für Lehrer an AHS-Unterstufe und Neuen Mittelschulen, bildet nur für ein Unterrichtsfach aus. Er richtet sich an Absolventen facheinschlägiger Studien, also etwa Mathematik oder Physik, die zudem 3.000 Stunden an Berufserfahrung haben müssen.
Nur bei Bedarf an Absolventen einzurichten
Mit solchen Masterstudien soll Absolventen die Möglichkeit eingeräumt werden, “ihre bereits erfolgte fachliche Ausbildung durch hauptsächlich pädagogische Kompetenzen zu erweitern, um dann als Pädagogin oder Pädagoge arbeiten zu können”, heißt es im Entwurf. Diese Studien dürfen aber nur eingerichtet werden, wenn Bedarf an Absolventen im betreffenden Unterrichtsfach besteht. Dafür müssen die Unis und Pädagogische Hochschulen mit den jeweiligen Bildungsdirektionen zusammenarbeiten und sich diesen Bedarf bestätigen lassen. Die Studien werden nur befristet genehmigt, solange Bedarf besteht.
Durchlässigkeit zwischen Ausbildungsmöglichkeiten für Lehrer erhöht
Mit der Gesetzesnovellen soll zudem die Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen Ausbildungsmöglichkeiten für Lehrer erhöht werden. So können künftig Masterstudien eingerichtet werden, mit dem sich Absolventen eines Bachelor- und Masterstudiums für das Lehramt Primarstufe (Volksschule) auch für den Bereich der Sekundarstufe qualifizieren. Vice versa soll es diese Möglichkeit auch für Absolventen eines Bachelor- und Masterstudiums für das Lehramt Sekundarstufe geben, die sich mit einem weiteren Masterstudium auch für die Primarstufe qualifizieren können.
(APA/Red.)