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Lehrerinnen als Zölibatäre

“Als freiwillige Dienstentsagung wird auch jede Verehelichung einer Oberlehrerin oder Lehrerin angesehen.” Das vom liberal dominierten Vorarlberger Landtag 1869 beschlossene erste Volksschulgesetz bedeutete, dass Lehrerinnen mit dem Ehrversprechen automatisch ihre Anstellung verloren. Viele ehemalige Schüler können sich noch an Lehrerinnen erinnern, die aus diesen Gründen nie geheiratet haben und deshalb auch als “Fräulein” angesprochen wurden. Dem “Lehrerinnenzölibat in Vorarlberg” widmet sich ein Vortragsabend am Montag, 24. Mai, um 20 Uhr im Wolfhaus-Dachboden diesem Thema. Referent ist Dr. Ulrich Nachbauer vom Vorarlberger Landesarchiv.

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