Lehrerin kassierte 16 Jahre lang bis zu 6.174 € monatlich – ohne zu unterrichten

Wie die BILD-Zeitung berichtet, befindet sich eine Lehrerin aus Duisburg seit 2009 durchgehend im Krankenstand. Als Grund werden psychische Erkrankungen genannt. Während der gesamten Zeit erhielt sie laut Angaben aus der Besoldungstabelle weiterhin ihr volles Gehalt – zwischen 5051 und 6174 Euro monatlich.
Grundlage dafür ist das deutsche Beamtenrecht: Anders als angestellte Arbeitnehmer:innen, die bei längerer Erkrankung Krankengeld erhalten, haben Beamte bei Dienstunfähigkeit Anspruch auf unbefristete Fortzahlung der vollen Bezüge, solange keine Dienstunfähigkeit festgestellt oder eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt.
Amtsärztliche Untersuchung erst nach 16 Jahren
Eine amtsärztliche Begutachtung des Gesundheitszustands wurde laut Bericht erst 2025 – also 16 Jahre später – veranlasst. Die betroffene Lehrerin wollte sich dagegen juristisch zur Wehr setzen und reichte Klage ein. Sie argumentierte, dass eine Untersuchung nach so langer Zeit nicht mehr gerechtfertigt sei.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage jedoch ab. Laut Urteil sei eine amtsärztliche Überprüfung auch nach vielen Jahren rechtlich zulässig, wenn weiterhin Zweifel an der Dienstfähigkeit bestehen.
(VOL.AT)